Gewährleistung

Die Gewährleistung ist eine spezielle Verpflichtung im Zusammenhang mit Bau- und Liegenschaftsverträgen. Sie beginnt nach Abschluss eines Werkvertrages, in dem der Auftragnehmer für die Ausführung von Bauleistungen verantwortlich ist. Während dieser Zeitspanne ist der Auftragnehmer weiterhin verpflichtet, Mängel an den ausgelieferten Bauteilen oder Bauarbeiten auf seine Kosten zu beheben.

Für Käufer und Mieter bedeutet dies, dass sie innerhalb des Gewährleistungszeitraums Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten haben. Wenn etwaige Mängel auftreten, können die Betroffenen den Auftragnehmer oder im Falle von Erstverkäufen möglicherweise auch den Verkäufer zur Behebung dieser Probleme verpflichten. Es ist wichtig, dass Mieter und Käufer diese Regelung kennen und nutzen, um ihre Rechte zu wahren.

Die Dauer der Gewährleistung richtet sich nach geltendem Recht und den Vereinbarungen im Werkvertrag. Im Baubereich sind beispielsweise für grundlegende Bauarbeiten in Wohngebäuden üblicherweise fünf Jahre Gewährleistung vorgesehen, die auf bestimmte Teile der Immobilie wie Flachdächer oder Fenster abgestuft sein kann.

Für Vermieter und Verkäufer ist es ratsam, sicherzustellen, dass alle relevanten Mängel während des Gewährleistungszeitraums korrekt gelöst werden. Dies schützt sie vor möglichen Nachansprüchen und erhält den Marktwert der Immobilie.

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