Pachtgrundstück Mockau

04357 Leipzig

Objektdaten

Veröffentlicht am: 18. Juli 2023
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Lage: Das attraktive unbebaute Grundstück befindet sich in der begehrten Voldebedingstraße 29 in Leipzig. Die Straße liegt in einem ruhigen Wohnviertel, das sich durch seine grünen und gepflegten Umgebungen auszeichnet. Die Voldebedingstraße erstreckt sich in einer hervorragenden Lage im östlichen Teil der Stadt und bietet eine ideale Kombination aus urbanem Komfort und naturnahem Ambiente.Das Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einer Vielzahl von Annehmlichkeiten. Innerhalb weniger Gehminuten erreichen Sie Supermärkte, Restaurants, Cafés, Apotheken und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch Schulen, Kindergärten und medizinische Einrichtungen sind in der Umgebung gut erreichbar.Die exzellente Verkehrsanbindung ist ein weiteres Highlight dieses Standorts. Die Straßenbahnhaltestelle "Voldebedingstraße" befindet sich nur wenige Schritte entfernt und bietet eine schnelle und bequeme Verbindung in die Innenstadt und zu anderen Teilen Leipzigs. Mit dem Auto gelangen Sie schnell zur Autobahn A14, die eine gute Anbindung an das überregionale Straßennetz bietet. Ausstattung: Das Grundstück muss auf Kosten des Pächters geräumt werden. (Baumschnitt muss selbst durchgeführt werden und Anschlussgebühren muss der Pächter tragen) Pachtpreis auf AnfragePacht für 4 Jahre Objekt: Unbebautes Grundstück in der Voldebedingstraße 29, LeipzigDas Flurstück 163 der Gemarkung Mockau ist unbebaut. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, sodass sich die Zulässigkeit geplanter Vorhaben nach § 34 BauGB richtet. Das Vorhaben befindet sich im sog. unbeplanten Innenbereich. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO. Das bedeutet, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen muss. Die Erschließung muss gesichert sein. 1. Imbisswagen: Das Aufstellen von Imbisswagen bedarf der Baugenehmigung, da das Vorhaben keinem der in § 61 SächsBO aufgelisteten Tatbestände unterfällt.Verfahrensfrei nach § 61 Nr. 13 g SächsBO sind bauliche Anlagen, die dem saisonalen Verkauf landwirtschaftlicher oder erwerbsgärtnerischer Produkte durch den Erzeuger dienen, ausgenommen Gebäude, 2. Carsharing-Parkplätze: Nicht überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit einer Fläche bis zu 100 m² je Grundstück und deren Zufahrten dürfen unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die Anforderungen an bauliche Anlagen stellen (z.B. Bauplanungsrecht, Genehmigung Grundstückszufahrt etc.), verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die Nutzung der gesamten Fläche (ca. 225 qm) bedarf einer Baugenehmigung.Das Aufstellen von Ladestationen für Elektromobilität ist auch verfahrensfrei möglich. Selbstverständlich kann auch ein Gebäude errichtet werden, welches sich an der Umgebungsbebauung orientieren muss. Gebäude können bis zu einer Bruttogrundfläche von 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Im Ergebnis wären alle Vorhaben denkbar, die in § 4 BauNVO aufgelistet sind. Diese sind in der Regel baugenehmigungspflichtig. Stichworte: Bundesland: Sachsen Provision: Mieterprovision: 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. fällig und verdient bei Mietvertragsschluss inkl. MwSt.
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