GROSSES BAUGRUNDSTÜCK (FÜR 1 FAM.-HAUS ODER 2 DOPPELHAUSHÄLFTEN) IN GUTER WOHNLAGE VON SULZBACH

Kaufpreis 98.000 €
66280 Sulzbach/Saar

Objektdaten

Veröffentlicht am: 20. Juli 2023
Kaufpreis: 98.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Ausstattung: Erschließungskosten (laut Stadtwerke Sulzbach):Die anfallenden Anschlusskosten für Strom, Gas, Wasser belaufen sich auf ca. 7.000 € netto. Für Gas und Wasser ist noch ein Baukostenzuschuss zu zahlen, abhängig nach Größe des Hauses und des Grundstückes. Für Strom wird ein Baukostenzuschuss, ab einer benötigten Leistung von 30 kW, berechnet. Objekt: Zum Verkauf steht ein bebaubares Grundstück in ruhiger Wohnlage von Sulzbach. Das Grundstück wird zurzeit als Wiese genutzt.Das gesammte Grundstück besteht aus 3 Flurstücken:1 x Bauland mit ca. 598 m² (direkt an der Straße)1 x Wiese mit ca. 242 m² 1 x Wiese mit ca. 560 m²- Grundstücksfront: ca. 27 Meter (Bauland mit ca. 598 m²)- Grundstückstiefe: ca. 20 Meter (Bauland mit ca. 598 m²)- bebaubar: Freistehendes 1 Familienhaus oder 2 DoppelhaushälftenLaut Verkäufer ist eine Bebauung gemäß § 34 Baugesetzbuch darstellbar:§ 34 Baugesetzbuch ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplan­gebieten."Für viele bebaute Bereiche der Gemeinden existieren keine B-Pläne. Trotzdem ist es möglich, in diesen sogenannten "34er-Gebieten" (im Zusammenhang bebaute Gebiete) zu bauen. Eine Bebauung ist zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Baurechts im § 34 BauGB. Daher auch der Name."Zwecks verbindlicher Information über die Bebaubarkeit ist es erforderlich, sich mit dem Bauamt direkt in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen hierzu eine formelle schriftliche Bauvoranfrage bei den zuständigen Behörden. Stichworte: Bundesland: Saarland Provision: 3% zzgl. 19% MwSt.
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