Freizeitgrundstück mit Bauerwartungspotential im Ostallgäu

Kaufpreis 180.000 €
87662 Kaltental

Objektdaten

Veröffentlicht am: 24. Juli 2023
Kaufpreis: 180.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Das Pfarrdorf gehört zur Gemeinde Kaltental im Ostallgäu, gleich angrenzend an den Landkreis Landsberg am Lech. Der Ort wurde im 13. Jahrhundert erstmals erwähnt und ist ein typisches, kleines Allgäuer Dorf mit wenigen Hundert Einwohnern, ca. 15 km östlich von Kaufbeuren.München erreicht man mit dem PKW über die B17 und die A96 in ca. 1 Stunde, Augsburg über die B17 in ca. 45 Min. Über die je ca. 20-30 Fahrminuten entfernten Regionalbahnhöfe in Kaufbeuren oder Buchloe ist man in je ca. 50 Min. mit der Bahn in Augsburg bzw. München.Das Umfeld ist geprägt vom satten Grün der Natur und den nahen Alpen, was das Allgäu so einzigartig lebenswert macht! Objekt: Hier angeboten wird ein - laut Grundbuch - als Gebäude- und Freifläche eingestuftes, derzeit als Freizeitgrundstück genutztes, Areal, das idyllisch auf einer leichten Anhöhe in zweiter Reihe am Rande einer kleinen Gemeinde im Ostallgäu liegt.Seit Jahren wird es von den naturliebenden Eigentümern zum gelegentlichen Entspannen genutzt und dient ansonsten als grüne Oase für Tiere und Pflanzen. Auf dem Grundstück wurde ein Teich angelegt und ein Unterstand / Freisitz errichtet. Man hat von hier einen herrlichen Blick gen Westen über die Dächer des locker bebauten Umfeldes hinweg. Große, gewachsene Sträucher und Hecken bieten Sichtschutz und Rückzugsort.Das Grundstück ist derzeit fußläufig erreichbar. Eine Zufahrt kann auf 2,50 m Breite hergerichtet werden. Potential als Bauerwartungsland:Das Grundstück gehört zum Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wobei nur ungefähr die Hälfte des Grundstückes innerhalb des Baufensters liegt. Es ist derzeit bauplanungsrechtlich nicht erschlossen. Aus einer früheren Teilung ging das angebotene Grundstück als sog. "Hinterliegergrundstück" hervor. Aktuell besteht ein indirekt dinglich gesichertes Wegerecht in einer Breite von 2,50 m, das im Zuge der Grundstücksteilung gewährt wurde. Das Wegerecht ergibt sich aus der notarieller Teilungserklärung des westlich benachbarten Grundstücks.Der Gemeinderat sowie das Landratsamt Ostallgäu würden - nach derzeitigem, schriftlich vorliegenden Kenntnisstand - eine Befreiung vom Baufenster des Bebauungsplans bis maximal 50% der Grundfläche der Gebäude unter folgenden Voraussetzungen zustimmen:- Breite der Zufahrt mind. 3,00 m lt. Bauamt bzw. 3,50 m lt. Wunsch der Gemeinde- Wasser- und Kanalanschluss über die Nachbargrundstücke - Sicherung Feuerwehrzufahrt- Die Erschließung muss durch Grunddienstbarkeiten gesichert werden.Weitere Auflagen:- ggf. Bodengutachten aufgrund Hanglage.- Erschließung durch Wohnweg mit maximaler Länge von 80 m Es liegt eine Planung zur Bebauung des Grundstücks mit zwei großen Einfamilienhäusern vor, die bei einer Geschossfläche von ca. 250 qm bzw. ca. 300 qm eine Wohnfläche von ca. 200 qm bis ca. 240 qm bieten könnten. Der Wohnweg wäre nach dieser Planung ca. 79 m lang.1/3 der Eigentümer des Grundstücks, das bereits bisher das Wegerecht gewährt, haben dieser Bebauung zugestimmt. Das Grundstück kann in Bauland umgewandelt werden, wenn auch die restlichen 2/3 der Eigentümer zustimmen oder die Erschließung über andere Grundstücke gewährleistet wird. Insofern scheint die bauliche Nutzung aufgrund der angeführten Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Nachbarschaft dem zustimmt und die notwendigen Erklärungen abgibt. Diesen Klärungsprozess möchten die Verkäufer dem Erwerber des Grundstücks überlassen. Ohne Zustimmung der Nachbarschaft ist - nach aktuellem Erkenntnisstand - das bisher geplante Bauvorhaben nicht umsetzbar.Der Bodenrichtwert beläuft sich gemäß Grundstückswertinformationen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Landkreis Ostallgäu zum Stichtag 01.01.2022 auf 112 €/qm. Frei verfügbares Bauland wird in der Gemeinde und im Umfeld für ca. das 3-bis 4-fache dieses Wertes angeboten und 2022 soweit - unverbindlich - bekannt, auch verkauft. Stichworte: GRZ: 0,3, GFZ: 0,4, Bundesland: Bayern Provision: 3,57 % v. KP
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