Einfamilienhaus mit viel Platz und kleinem Garten

Kaufpreis 99.000 €
66887 Welchweiler
Zimmer 10
Größe 165 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 13. November 2023
Kaufpreis: 99.000 €
Zimmer: 10
Größe: 165 m2
Baujahr: 1930
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Dieses Objekt mit Blick ins Grüne verfügt über genügend Platz für eine große Familie.Im Erdgeschoss gelangen Sie vom Flur in die Küche, das Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, das Büro, ein kleiner Abstellraum, ein Bad mit Dusche und Badewanne, ein Gäste-WC. Vom Wohn- und Schlafzimmer aus gelangen Sie auf den Balkon.Über die Treppe gehen Sie in das ausgebaute Dachgeschoss in den Flur, von wo aus Sie in die beiden Schlafzimmer, ein Wohnzimmer, einer ehemaligen Küche, ein Bad mit Dusche und einem Abstellraum gelangen.In den geräumigen Keller, der über genügend Nutzfläche verfügt, gelangen Sie auch über die Treppe vom Flur. Vom Keller aus gelangen Sie auch hinter das Haus. Auf der gegenüberliegenden Seite liegt das kleine Grundstück mit 167 m². Lagebeschreibung: Welchweiler ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan an.Die Schulen und der Kindergarten befinden sich im 5,6 km entfernten Nachbarort Altenglan. Die Ärzt- und Zahnärztliche Versorgung wird durch entsprechende Praxen in der Umgebung in Altenglan, Offenbach-Hundheim, Wolfstein und Lauterecken sichergestellt. Die Apotheken sowie die Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich auch in Altenglan, Glanbrücken, Offenbach-Hundheim, Lauterecken und Wolfstein. Ausstattung: EinbaukücheÖlzentralheizung (wurde 2013 erneuert) Sonstiges: Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren zeitnah einen unverbindlichen Besichtigungstermin ganz nach Ihren Wünschen (auch am Wochenende möglich!).Sollte dieses Objekt nicht das sein, was Sie suchen - kein Problem! Gerne präsentieren wir Ihnen weitere interessante Objekte in der Region!Ein Hinweis in eigener Sache:Unsere Angaben zum Objekt stellen wir mit größter Sorgfalt mit den uns durch den Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen zusammen. Sollten Sie dennoch einmal Unstimmigkeiten oder Fehler entdecken, bitten wir um Mitteilung, damit wir die Korrektur schnellstmöglich vornehmen können. Vielen Dank! Geldwäschegesetz: Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Provisionshinweise: Der Makler-Vertrag mit mir kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit (z.B. Makleralleinauftrag, E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,57 % inklusive Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Brutto-Maklercourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Provision: 3,57 % Maklercourtage inkl. Mwst. für den Käufer und 3,57 % Maklercourtage inkl. Mwst. für den Verkäufer
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