Für das perfektes Grundstück zählt nur eins: LAGE, LAGE, LAGE

Kaufpreis 580.000 €
04416 Markkleeberg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 22. November 2023
Kaufpreis: 580.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Makrolage: Das Markkleeberg zu den besten Wohnadressen in Sachsen gehört, ist hinlänglich bekannt. Das angebotene, ca. 600 m² große Grundstück befindet sich in einem Villenviertel, in absoluter TOP-LAGE Markkleebergs und ist z.B. mit einer Stadtvilla individuell bebaubar. Der Agra-Park liegt in unmittelbarer Nähe zum Grundstück.In der Großen Kreisstadt Markkleeberg befinden sich sämtliche Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Arztpraxen sowie Apotheken und Kultureinrichtungen. Das Stadtzentrum ist fußläufig erreichbar und auch die Innenstadt von Leipzig ist nur 7 km entfernt. Die Fahrzeit mit der S-Bahn bis zum Leipziger Markt beträgt ca. 15 Minuten. Durch die verkehrsgünstige Lage Markkleebergs gelangt man in wenigen Kilometern zu den Autobahnen A 38 und A72 sowie der B2.Zu jeder Jahreszeit bietet das umliegende Leipziger Neuseenland - und hier besonders der Cospudener und Markkleeberger See - Gelegenheit für zahlreiche Freizeitaktivitäten. Schwimmen, Bootfahren, ausgiebige Spaziergänge oder Radtouren - hier ist all dies möglich. Informationen und Besichtigung: Für Rückfragen zum Objekt und für Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.Bitte haben Sie Verständis dafür, dass nur die Anfragen bearbeitet werden können,in denen die Kontaktdaten vollständig angegeben wurden. Hinweise und Sonstiges: Alle Angaben nach besten Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma Global Immobilien Vermögensverwaltungs GmbH eine Maklerprovision in Höhe von insgesamt 7,14% incl. 19% MwSt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis des unterzeichneten Kaufvertrages. Dieses Expose´ ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.Grundlage des Angebotes sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG bei natürlichen Personen die relevanten Daten des Personalausweises (Kopie) festhalten. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Für Vertragspartner besteht eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Bebaubarkeit: - bis 2,5 Geschosse im Rahmen des Bauvorbescheides möglich Provision: 7,14 %
zu den Kontaktinfos

Kontakt:

To top