HELLE GEMÜTLICHE WOHNUNG MIT BALKON, SUCHT NETTEN MIETER!!!

Warmmiete 440 €
09130 Chemnitz
Zimmer 3
Größe 66 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 12. Dezember 2023
Warmmiete: 440 €
Nebenkosten: 100 €
Kaltmiete 340 €
Zimmer: 3
Größe: 66 m2
Baujahr: 1930
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Lage: Das Yorckgebiet ist ein östlicher Stadtteil von Chemnitz. Er ist nach der gleichnamigen Großwohnsiedlung benannt, die von 1970 bis 1974 als Wohngebiet „Yorckstraße“ auf Gablenzer Flur zwischen der nahe dem Zeisigwald gelegenen Siedlung am Drosselweg, der Eubaer, Augustusburger und Yorckstraße errichtet wurde. Die Planung dieser Siedlung hatte der Stadtarchitekt Nikolaus Griebel inne. Der heutige Stadtteil umfasst jedoch auch einige Straßenzüge mit älterer Bebauung, insbesondere entlang der Heinrich-Schütz-Straße und der Zeisigwaldstraße.Das Yorckgebiet ist sehr gut an das Chemnitzer Nahverkehrsnetz angeschlossen. Es ist erreichbar mit den Buslinien 31, 51, E51, 83 sowie N12 des Nachtnetzes. Unmittelbar südlich des Stadtteils Yorckgebiet, jedoch im Gebiet des benachbarten Stadtteils Gablenz verkehrt auch die Straßenbahnlinie 5. Ausstattung: - helles Wohnzimmer - separate Küche mit Zugang zum Balkon- geräumiges Schlafzimmer mit begehbarer Ankleide- gemütliches Kinder- oder Arbeitszimmer- Tageslichtbad mit Wanne- Fußböden sind mit Laminat ausgestattet- abschließbares KellerabteilDie Wohnung ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet. Die Heizkosten sind demzufolge nicht in der Warmmiete enthalten. Die neuen Mieter schließen direkt einen Vertrag mit dem zuständigen Gasversorger. Objekt: Das Objekt wurde im Jahr 1998 aufwendig, nach den Vorgaben der zuständigen Behörden saniert und befindet sich in sehr ordentlichen baulichen Zustand. Die Wohnungen verfügen über einen modernen Grundriss, sowie eine gute Ausstattung. Zu jeder Wohnung gehört ein Keller sowie ein großer Balkon. Sonstiges: Fehlende Angaben zum Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) begründen sich durch Nichtangabepflicht bei Denkmalschutzobjekten, Grundstücken, nichtbeheizbaren Immobilien oder wurden bisher trotz Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
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