Schönes Einfamilienhaus mit herrlicher Außenanlage, Grillplatz, Sitzlounge und 3 Garagen

Kaufpreis 199.000 €
67744 Hohenöllen
Zimmer 7
Größe 172 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 23. Dezember 2023
Kaufpreis: 199.000 €
Zimmer: 7
Größe: 172 m2
Baujahr: 1954
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Dieses modern renovierte Objekt mit einem 640 m² großen Grundstück bietet viele Möglichkeiten um sich zu entfalten.Schon vor und hinter dem Haus bietet das Anwesen genug Platz für den Fuhrpark. Insgesamt fünf Außenstellplätze sowie 3 Garagenstellplätze sind hier enthalten.Sie gelangen vom Eingang im Erdgeschoss in den Flur und von hier in 3 Schlafzimmer sowie eine Abstellkammer und ein Bad mit barrierefreier Dusche, WC und Waschbecken sowie abgetrennten Waschraum für die Waschmaschine und den Trockner.Über die Holztreppe gelangen Sie in das Obergeschoss . Hier erwartet Sie ein Flur, ein Kinderschlafzimmer, ein Ess- und Wohnraum, ein Schlafzimmer, 1 Küche, eine kleine Kammer und ein Bad mit Einbauwanne, Dusche, Waschbecken und WC.Das Dachgeschoss können Sie über die Treppe im Flur erreichen. Das Dachgeschoss kann noch ausgebaut werden.Das Grundstück bietet Ihnen hinter dem Haus eine schöne Sitzgelegenheit mit überdachtem Sitzplatz, überdachter Cocktailbar und einem schönen Garten. Hier können Sie Ihren Inspirationen freien Lauf lassen.Im Erdgeschoss befindet sich auch noch eine Werkstatt. Lagebeschreibung: Hohenöllen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an.Die Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken finden Sie in den nahegelegenen Städtchen Lauterecken und Wolfstein sowie die Realschule Plus Lauterecken - Wolfstein und das Gymnasium.Der Kindergarten befindet sich in Hefersweiler bzw. Lauterecken / Wolfstein. Ausstattung: Einbauküche Sonstiges: Sollten Sie Interesse an diesem Objekt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung! Gerne beantworten wir Ihre Fragen und vereinbaren zeitnah einen unverbindlichen Besichtigungstermin ganz nach Ihren Wünschen (auch am Wochenende möglich!).Sollte dieses Objekt nicht das sein, was Sie suchen - kein Problem! Gerne präsentieren wir Ihnen weitere interessante Objekte in der Region!Ein Hinweis in eigener Sache:Unsere Angaben zum Objekt stellen wir mit größter Sorgfalt mit den uns durch den Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen zusammen. Sollten Sie dennoch einmal Unstimmigkeiten oder Fehler entdecken, bitten wir um Mitteilung, damit wir die Korrektur schnellstmöglich vornehmen können. Vielen Dank! Geldwäschegesetz: GeldwäschegesetzWir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Maklercourtage: Provisionshinweis:Der Makler-Vertrag mit mir kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit (z.B. Makleralleinauftrag, E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach dem ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3,57 % inklusive Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Brutto-Maklercourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Provision: 3,57 % Provision inkl. Mwst. jeweils für Käufer und Verkäufer
zu den Kontaktinfos

Kontakt:

To top