Denkmalabschreibung für Investoren und Eigennutzer – Alte Fabrikantenvilla in Burgstädt

Kaufpreis 456.000 €
09217 Burgstädt
Zimmer 4
Größe 120 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 25. Januar 2024
Kaufpreis: 456.000 €
Zimmer: 4
Größe: 120 m2
Baujahr: um 1890
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: !Achtung! Denkmalabschreibung für Investoren und Eigennutzer alte Fabrikantenvilla in BurgstädtDie charmante Altbauvilla, erbaut um 1890, besticht durch ihren einzigartigen Charakter und ihre stilvolle Architektur. Das Anwesen befindet sich in einer begehrten Wohnlagen der Stadt Burgstädt.Die Altbauvilla verbindet historischen Charme mit modernem Komfort. Die Bäder bieten stilvolle Fliesen und moderne Sanitäranlagen. Eine effiziente Heizungsanlage sorgt für angenehme Wärme in den Wintermonaten.+ Historischer Charme+ Hochwertige Bauausführung+ Großzügige Raumgestaltung+ Liebevoll gepflegte Details+ Zentrale und dennoch ruhige Lage Lagebeschreibung: Der gepflegte Garten rund um die Villa lädt zum Entspannen und Verweilen ein. Ein Balkon bietet die Möglichkeit, die warmen Tage im Freien zu genießen. Ein historisches Tor oder eine Einfriedung verleihen dem Grundstück eine zusätzliche Atmosphäre. Sonstiges: Bei einer Denkmalimmobilie machen die Sanierungskosten einen sehr großen Anteil aus. Im Regelfall beträgt dieser zwischen 50 und 70 Prozent des gesamten im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises. Der Rest des Preises entfällt auf das Grundstück sowie auf die vorhandene Altbausubstanz. Diese Kosten können Käufer in Form von Denkmalschutz Abschreibungen von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Hier unterscheidet der Staat allerdings zwischen Kapitalanlegern und Selbstnutzern. Diese beiden Interessengruppen werden auch steuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Kapitalanleger können bis zu 100 Prozent der Kosten für die Sanierung und Wiederherstellung abschreiben. Aber auch bei Eigennutzung können Käufer eines Baudenkmals in den Genuss hoher Denkmalschutz Abschreibungen für Eigennutzer kommen. Der Denkmalschutz bietet nämlich ähnlich hohe Abschreibungsmöglichkeiten für Selbstnutzer. In einem Zeitraum von zehn Jahren können 90 Prozent der Sanierungskosten bei der Einkommenssteuer als Denkmalabschreibung für Eigennutzer geltend gemacht werden. Provision: provisionsfrei
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