2-Zimmer-Wohnung in zentraler Strandlage in Westerland

Kaufpreis 530.000 €
25980 Sylt
Zimmer 2
Größe 52 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 12. Februar 2024
Kaufpreis: 530.000 €
Zimmer: 2
Größe: 52 m2
Baujahr: 1965
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Die gut geschnittene 2-Zimmer-Wohnung mit eigenem Grundbuch ist ca. 52,94 m² groß, liegt in der 1. Etage des beliebten Appartementhauses und ist zur Seeseite ausgerichtet. Von der Diele aus gelangt man in das Schlafzimmer, das Wohnzimmer und in das Badezimmer. Das Schlafzimmer mit Fenster ist derzeit mit einem Doppelbett und Kleiderschrank möbliert. Der gemütlich eingerichtete Wohnraum hat einen Essplatz, eine Couchgarnitur mit gemütlichem Fernsehsessel, Couchtisch, Flachbild-TV und einem Doppel-Schrankbett. An das Wohnzimmer grenzt die offene Einbauküche, die mit Geschirrspüler ausgestattet ist. Das Badezimmer besitzt eine Dusche, einen Waschtisch, einen Handtuchtrockner und WC. Derzeit ist die Fortsetzung der Balkon- und Fassadensanierung 3.-ter Bauabschnitt geplant. Dafür ist eine Sonderumlage von 500.000,00 Euro beschlossen. Der Anteil für diese Wohnung beträgt 5700,00 € und wird zum 01.10.2024 fällig gestellt. Lagebeschreibung: In Spitzenlage im Kurzentrum!Das attraktive Appartementhaus Atlantik grenzt südlicherseits an die Strandstraße - die Fußgängerzone, die mit ihren charmanten Boutiquen und Geschäften, ihren guten, gemütlichen Restaurants, Bars und Cafés zum prominieren und verweilen einlädt. Und auf der Westseite des Hauses erwartet Sie nach wenigen Schritten die Westerländer Seepromenade, das Meer und der feine Sylter Sandstrand sowie direkt gegenüber das Freizeitbad "Sylter Welle" also auch das "Syltness-Center" mit seinem umfangreichen Fitness- und Wellness-Angebot.in dieser Toplage lässt sich die erfrischende Sinfonie aus Meeresrauschen und Möwengeschrei genießen - eben typisch Sylt! Sonstiges: GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) - üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Provision: 3,57 % inkl. MwSt
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