DENKMALSCHUTZ – STEUERN SPAREN FÖRDERUNGEN ERHALTEN Rendite-Immobilie für Investoren und Bauträger mit 9 Wohnungen in zentraler Lage

Kaufpreis 199.000 €
91217 Hersbruck
Größe 595 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 21. Februar 2024
Kaufpreis: 199.000 €
Größe: 595 m2
Baujahr: 16./17. Jh.
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Ausstattung: •Denkmalschutz•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)•Sanierungsbedürftig•Lt. FNP ist das Grundstück als Mischgebiet ausgewiesen•1 Tonnengewölbekeller•kleiner Innenhof•zentrale Lage Objektbeschreibung: Wohn- und Geschäftshaus, langgestreckter zweigeschossiger Steildachbau, massiv und Fachwerk, im Kern 16./17. Jh. Baurechtliche Hinweise: Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw. Lage und Ortsbeschreibung: Hersbruck ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land und Teil der Metropolregion Nürnberg.Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Hersbruck getätigt werden.Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Lauf an der Pegnitz ca. 13 km, nach Altdorf bei Nürnberg ca. 20 km und nach Nürnberg ca. 37 km. Zuschüsse / Fördermittel: Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers. Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Steuern sparen!: Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater! Ablauf – Voruntersuchung: Im Rahmen der bereits durchgeführten Voruntersuchung wurde mit dem Eigentümer ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt. So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel. mögliche Dienstleistungen: - Kauf – Verkauf- Voruntersuchung- Sanierung - Projektentwicklung / Nutzungskonzepte- Fördermittel / Zuschüsse - Bauträgermodelle- Finanzierung Provision: Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe.
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