DENKMALSCHUTZ – STEUERN SPAREN FÖRDERUNGEN ERHALTEN – Ehemalige Druckerei in zentraler Innenstadtlage

Kaufpreis 999.000 €
91710 Gunzenhausen
Größe 2040 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 21. Februar 2024
Kaufpreis: 999.000 €
Größe: 2040 m2
Baujahr: 1680/1681
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Ausstattung: Baudenkmal? NUR Kirchenplatz 5 (Flur-Nr. 107)? erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)? Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)Ensembleschutz? Flur-Nr. 106, 107 und Teil aus 86? Raumhöhen: EG ca. 3,20 m – 3,40 mOG ca. 2,20 m – 2,50 mDG ca. 2,20 m – 2,40 mAllgemein? teilweise unterkellert? Lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen Lagebeschreibung: Gunzenhausen liegt zentral im „Fränkischen Seenland“ zwischen „Altmühlsee“ und„Brombachsee“, im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.Kindergärten –– Schulen – Einkauf – ärztliche Versorgung: Alle Erledigungen destäglichen Bedarfs können in Gunzenhausen getätigt werden.Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Weißenburg ca. 23 km,nach Ansbach ca. 28 km und nach Nürnberg ca. 58 km Baurechtliche Hinweise: Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die imExposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungenliegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungenmüssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zustellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nachdem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfürkeinerlei Haftung.Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw. Steuern sparen (Baudenkmal): Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäudegemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit,Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater! Zuschüsse / Fördermittel: Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nachden Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzuentnehmen Sie bitte unserer Homepage.Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit desGebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen undpersönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, derLandkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zurVerfügung. Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Dieangegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittelund Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für dieBeantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) undder dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichtenMitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei derBeantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regelimmer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen aufdie neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept.Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand,Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- undZuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt,dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vomVerkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. DieAngaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Maklerübernimmt hierfür keinerlei Haftung. Ablauf - Voruntersuchung: Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. DieseUntersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektesdurchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittelzur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sindbeteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) –Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu:„Zuschüsse / Fördermittel).Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen einNutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzungwerden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt dieErgebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept –5diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzunggeben Sie als Eigentümer vor.Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das dieBedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittelberücksichtigt.So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragendenFördermittel. mögliche Dienstleistungen: ? Kauf – Verkauf? Voruntersuchung? Sanierung? Projektentwicklung / Nutzungskonzepte? Fördermittel / Zuschüsse? Bauträgermodelle Provision: Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4,0% vomKaufpreis + 19 % Mwst. (0,76 %) = 4,76 %, mindestens jedoch 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe.
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