DENKMALSCHUTZ – STEUERN SPAREN; FÖRDERUNGEN ERHALTEN – exklusive Rendite-Immobilie mit 4 Wohnungen

Kaufpreis 569.000 €
86641 Rain
Größe 368 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 22. Februar 2024
Kaufpreis: 569.000 €
Größe: 368 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

geplante Flächen: lt. Baugenehmigung gesamt: 419,99 m²Gemeinschaftsflächen:ca. 115,36 m²EGca. 14,96 m²1.OGca. 1,38 m²Kellerca. 18,60 m²Anbauca. 80,42 m²Kellerca. 19,08 m²Lagerraum 1ca. 4,77 m²Lagerraum 2ca. 4,77 m²Lagerraum 3ca. 4,77 m²Lagerraum 4ca. 4,77 m²Wohnungen gesamtca. 280,55 m²Wohnung 1ca. 58,16 m²Wohnung 2ca. 76,07 m²Wohnung 3ca. 95,79 m²Wohnung 4ca. 50,53 m² Zielsetzungen: -Erhalt und Renovierung der historischen Fassaden an der Süd- und Ostseite (Schloßstraße)-Aufwertung des Gesamtkomplexes-Revitalisierung der bedeutenden Immobilie-Fortführung des historischen Bestandes mit zeitgerechten Anpassungen-Neue Bauteile nur an zurückgesetzten Plätzen-Erlebbarkeit der Baugeschichte z. B. an der als sichtbar zu erhaltenden Dachkonstruktion, einem Kehlbalkendach mit doppelt verstärktem liegendem StuhlNeuer Wohnraum im Dachgeschoss und im neuen Anbau-PenthausAttraktive Außenbereiche für jede WohnungStellplätze für Fahrräder und KFZ Energieeffizienz: -Wärmeschutz mind. auf Neubaustandard KFW 55 (Altbau-Teil) und KFW 40 (Penthaus-Teil)-Einbau einer Luft-Wärmepumpe-Heizung mit kontrollierter Wärmerückgewinnung-Wärmeübertragung durch Fußbodenheizung-Warmwasserzeugung durch Solarthermie und Gas-Brennwerttechnik-Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik - -im Dachbereich:Vollständig integrierte Photovoltaik- und Solarthermie-Anlage mit Modulen in Form und Farbe von roten Biberschwanz Dachziegeln (Rahmenlos und Entspiegelt)-im Fassadenbereich:Balkonbrüstungen mit Lamellen-Photovoltaik-im rückläufigen Nebengebäude und auf nicht einsehbare Bereiche. Fördermittel / Zuschüsse: Auf Wunsch beantragen wir für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers. Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD 13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Steuern sparen !: Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes kann es sich hier um steuerliche Einsparungen in Höhe von bis zu ca. 512.024,90 € (siehe Seite 4 Nr. 3) handeln. Fragen Sie Ihren Steuerberater ! Provision: Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 5,0% vom Kaufpreis + 19 % Mwst. (0,95 %) = 5,95 %.
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