Komplett sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Mendig

Kaufpreis 79.000 €
56743 Mendig
Zimmer 2
Größe 70 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 3. März 2024
Kaufpreis: 79.000 €
Zimmer: 2
Größe: 70 m2
Baujahr: 1920
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Bei diesem Objekt handelt es sich um ein vollunter-kellertes Einfamilienhaus, das ca. im Jahr 1920 in Hanglage errichtet wurde.Auf einem Grundstück von 161 m² steht dieses Haus mit kleinem Garten und einer Wohnfläche über zwei Etagen.Das Haus ist nicht gepflegt und bedarf einer umfassenden Sanierung sämtlicher Gewerke.Der rückseitige Garten ist verwildert. Lage: Mendig ist eine Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, sie liegt etwa 30 km westlich von Koblenz in der Nähe des Laacher Sees. Es befindet sich ein Bahnhof im Ort, 5 Minuten Fahrzeit von der Immobilie entfernt, von wo aus man in 30 Minuten Koblenz mit der Bahn erreichen kann. Die A61 befindet sich in 5 Minuten Fahrzeit entfernt. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Ort vorzufinden, auch ein Kindergarten, eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Ausstattung: - Massivbauweise- Satteldach- Dachschindel- Holzfenster, braun- tlw. Rollläden- Flur, Wohnzimmer, Bad im EG- Offener Wohnraum im 1. OG- Nicht ausgebauter Dachboden Sonstiges: Aktuelle Nutzung:Das Haus steht derzeit leer und befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Das derzeit im Gebäude befindliche Inventar muss vom Käufer auf eigene Kosten geräumt werden. Besichtigung: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung durch unser Büro möglich. Sämtliche Angaben im Exposé und bauliche Pläne sind uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellt worden. Für die Richtigkeit der im Exposé veröffentlichten Angaben über Größe und Ausstattung übernehmen wir keinerlei Gewähr. Änderungen ausdrücklich vorbehalten. Provision: 3% zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem notariell beurkundeten KaufpreisHandelt es sich bei der im Exposé angegebenen Immobilie um ein 1- Familienhaus oder um eine Eigentumswohnung, so gilt die Provisionsteilung nach den Bestimmungen des § 656d
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