Ehemalige Lagerhalle – Doppelhaushälfte im Rohbauzustand

Kaufpreis 109.000 €
67591 Mörstadt
Zimmer 3
Größe 126 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 28. März 2024
Kaufpreis: 109.000 €
Zimmer: 3
Größe: 126 m2
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Mörstadt ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Monsheim an. Mörstadt liegt in Rheinhessen ca. 5 Kilometer nordwestlich von Worms. Nachbargemeinden sind, im Uhrzeigersinn von Norden beginnend, Gundheim, Worms, Monsheim und Flörsheim-Dalsheim.Mörstadt hat über die Anschlussstelle Worms/Mörstadt Zugang zur Bundesautobahn 61. Ausstattung: Die Baugenehmigung sieht ein 1,5 geschossiges Wohnhaus vor, das bestehende Dach müsste angehoben werden und mit Ziegeln eingedeckt werden.Die ehemalige Halle ist unterkellert, eine massive Betontreppe führt ins Kellergeschoss. Sie ist nach WEG getrennt, streng genommen handelt es sich um "eine Eigentumswohnung".Bezüglich Bauplanung und statischer Berechnung und Ausführung können wir Sie gerne unterstützen. Objekt: Zum Verkauf steht ein 50%-ger Anteil einer ehemaligen Lagerhalle. 1989 wurde der Umbau der Halle zu 2 Doppelhaushälften gemäß Wohnungseigentumsgesetz genehmigt. Ausgebaut wurde bisher nur eine Hälfte, die andere befindet sich im Rohbau. Mitlerweile ist die Baugenehmigung erloschen, eine neue muss beantragt werden, was problemlos zu realisieren sein dürfte. Hier können wir Sie bei Bedarf tatkräftig unterstützen.Das Raumprogramm kann selbstverständlich individuell angepasst werden, der dem Exposé anhängende Grundriss der Baugenehmigung dient lediglich als Vorschlag.Das Gesamtgrundstück hat 609 Quadratmeter Fläche.Die Teilungserklärung, Baugenhmigung etc. liegen uns vor und können bei Bedarf eingesehen werden. Sonstiges: Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Stichworte: Nutzfläche: 70,00 m², Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl der separaten WCs: 1, Anzahl Terrassen: 1 Provision: 3,57% inkl. MwSt.
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