Baugrundstück mit bereits erteilter Baugenehmigung für ein 4- Parteienhaus in zentraler Wohnlage

Kaufpreis 158.000 €
26180 Rastede

Objektdaten

Veröffentlicht am: 1. April 2024
Kaufpreis: 158.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Dieses Baugrundstück mit einer Größe von ca. 692 m² wurde bereits von einem renommierten Bauunternehmen mit einem 4- Parteienhaus beplant. Die Baugenehmigung für 4 Wohnungen ist bereits erteilt.Der Bebauungsplan weißt folgende Daten aus:- MI- II - GRZ: 0,4- GFZ: 0,6 Lagebeschreibung: Das Grundstück befindet sich in zentraler Lage in Hahn-Lehmden, einem nördlich gelegenem Ortsteil von Rastede. Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß zu erreichen. Weitere Dinge des täglichen Bedarfs sowie öffentliche Einrichtungen befinden sich in der nahegelegenen Gemeinde Rastede. Die Gemeinde Rastede mit Ihren rund 23.000 Einwohnern liegt im Landkreis Ammerland und ca. 12 Km nördlich der Stadt Oldenburg. Als staatlich anerkannter Ausflugsort bietet die Gemeinde prächtige Parklandschaften sowie das Schloss mit seinem wunderschönen Schlossgarten, viel Grün und Natur prägen diesen Residenzort.Auch die Infrastruktur ist als gut zu bezeichnen. Rastede verfügt über eine gute und kurze Anbindung an die Autobahnen A28 und A29. Darüber hinaus verfügt Rastede über einen Bahnhof. Courtage: Diese Immobilie wird ohne zusätzliche Käuferprovision angeboten. Wir sind einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers. Mit dem Kaufinteressenten schließen wir keinen Maklervertrag ab. Dieser kommt auch nicht durch Übermittlung von Unterlagen, der Vereinbarung eines Besichtigungstermins, oder die Entgegennahme eines Kaufpreisangebotes zustande. Sonstiges /Allgemeines: Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages sind vom Käufer die Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% sowie die Notar- und Gerichtskosten zu zahlen. Das Grundstück wird Lastenfrei in Abteilung III des Grundbuches übertragen. Trotz der von uns aufgewandten Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Angebotes keine Haftung übernehmen, da wir auf Angaben Dritter angewiesen sind. Das Angebot erfolgt freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass zum Abschluss eines Maklervertrages mit uns auch die stillschweigende Annahme unserer Maklerdienste und/oder die Auswertung von uns gegebener Hinweise genügt. Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß §11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen. Provision: provisionsfrei
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