HELLE WOHNUNG MIT EINBAUKÜCHE UND BALKON NÄHE KÜCHWALD!!!

Warmmiete 600 €
09113 Chemnitz
Zimmer 3
Größe 60 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 9. April 2024
Warmmiete: 600 €
Nebenkosten: 150 €
Kaltmiete 450 €
Zimmer: 3
Größe: 60 m2
Baujahr: 1956
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Objektbeschreibung: Das Gebäude entspricht dem Wohnungsbautyp Q6 und wurde 1956 in industrieller Blockbauweise errichtet. Das sanierte Mehrfamilienhaus mit 4 Hauseingängen hat 4 Wohngeschosse mit je 10 Wohnungen und ist vollständig unterkellert. Beheizt wird die Wohnung mit einer Gaszentralheizung. Im Spitzboden sind der Wäschetrockenboden und der Kammerbereich untergebracht. Das Gebäude ist voll erschlossen. Die Fassade der Gebäude ist geputzt und mit einem Fassadenvollwärmeschutz versehen. Lagebeschreibung: Schloßchemnitz ist ein Stadtteil von Chemnitz. Der Ortsteil wurde 1859 aus den beiden Landgemeinden „Schloßgasse“ und „Schloßvorwerk“ gebildet und wurde am 1. Oktober 1880 eingemeindet. Durch Schloßchemnitz führen die B 95 (Leipziger Straße) und die B 107 (Blankenauer Straße). Angrenzend an Schloßchemnitz sind die Stadtteile Zentrum, Kaßberg, Altendorf, Borna-Heinersdorf, Furth und Hilbersdorf.In diesem Stadtteil befinden sich die Schloßkirche mit benachbartem Schloßbergmuseum, die Eissporthalle mit Eisschnelllaufbahn, der Küchwald mit Festwiese, Parkeisenbahn und Kosmonautenzentrum sowie der Schönherrpark, der Schloßteich und die Schloßschule. Die Chemnitz durchfließt Schloßchemnitz zwischen Mühlenstraße und dem Heizkraftwerk in Furth.Der Stadtteil Schloßchemnitz ist durch die Stadtbuslinien 21, 22, 23, 32, 76 und der Nachtbuslinie N18 der CVAG zu erreichen. Raumaufteilung: - lichtdurchflutete Wohnräume- großer Westbalkon- Küche mit Einbauküche- Tageslichtbad mit Wanne- Fußböden sind mit Laminat ausgestattet- PKW-SP auf Wunsch verfügbar- abschließbares Kellerabteil sowie Bodenkammer Sonstiges: Weitere Fotos zur Wohnung folgen in Kürze! Fehlende Angaben zum Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) begründen sich durch Nichtangabepflicht bei Denkmalschutzobjekten, Grundstücken, nichtbeheizbaren Immobilien oder wurden bisher trotz Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
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