Unbebaute Freifläche in Bestwig, Ortsteil Ramsbeck

Kaufpreis 13.000 €
59909 Bestwig

Objektdaten

Veröffentlicht am: 10. April 2024
Kaufpreis: 13.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Die Grundstücke befinden sich im Ortsteil Ramsbeck, nahe der Ortsdurchfahrt (L776) an der Straße Im Seifen.Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der Kerngemeinde Bestwig sowie in den umliegenden Städten Olsberg, Meschede und Winterberg, die in ca. 7 bis 20 km Entfernung zu erreichen sind. Die nächstgrößere Stadt Dortmund liegt etwa 85 km entfernt.Bestwig und die umliegenden Städte verfügen darüber hinaus über Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Arztpraxen. In Ramsbeck selbst ist eine Kindertagesstätte und eine Grundschule vorhanden. Eine Bäckerei, eine Arztpraxis sowie eine Apotheke befinden sich ebenfalls vor Ort. Haltepunkte des öff. Personen-Nahverkehrs sind fußläufig zu erreichen und werden in größeren Abständen frequentiert. Ein Autobahnanschluss an die A 46 erreicht man in rd. 9 km Entfernung. Eine Zustiegsmöglichkeit zum Zugverkehr besteht in Bestwig. Objekt: Bei dem angebotenen Objekt handelt es sich um ein unbebautes, mit Bäumen und Sträuchern bewachsenes Grundstück in Bestwig, Ortsteil Ramsbeck.Die Flurstücke 394 und 399 liegen innerhalb eines bebauten Ortsteils, jedoch nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit eines etwaigen Bauvorhabens richtet sich in derartigen Fällen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). D. h., dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, das Ortsbild nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert istDer Flächennutzungsplan weist den Bereich als Gemischte Baufläche aus. Die Grundstücksgröße mit insgesamt 554 m² ist in etwa mit einigen umliegenden bebauten Grundstücken vergleichbar. Die Topografie des Grundstücks fällt im mittleren Grundstücksbereich nach Süden zur Straße hin etwa 2,5 m ab. Die Straße selbst steigt auf der gesamten Grundstücksbreite von Westen nach Osten um etwa 2 m an.Für einen Nachbarn ist ein Wegerecht auf dem Flurstück 394 eingetragen (östliche Grundstücksseite). Sonstiges: Der Kaufgegenstand ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskuserbschaft zugefallen. Eine Fiskuserbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung zumindest vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weiterhin übernimmt das Land Niedersachsen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Der Verkauf erfolgt im aktuellen Zustand und wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass im Grundbuch ein Vorkaufsrecht vermerkt ist. Es ist nicht auszuschließen, dass von diesem Gebrauch gemacht wird. Provision: Provisionsfrei
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