*Provisionsfrei* Bestlage Bad Soden inkl. Parkplatz & EBK

Kaufpreis 419.000 €
65812 Bad Soden am Taunus
Zimmer 2
Größe 78 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 19. April 2024
Kaufpreis: 419.000 €
Zimmer: 2
Größe: 78 m2
Baujahr: 1996
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Bestlage von Bad Soden Oranienstraße!Kapitalanleger und Selbstnutzer aufgepasst.Hier wird eine großzügige 2 Zimmer Wohnung Küche + Bad in Bad Sodens bester Lage verkauft.Es ist problemlos möglich noch ein 3 Zimmer unkompliziert herzurichten, gerne berate ich Sie diesbezüglich.Gebaudeinfos:Das Gebäude besteht aus 5 Wohnparteien und wurde ca. 1996 gebaut. Die Energieeffizienzklasse beträgt C und weist eine gute Energieeffizienz aus.Zum Gebäude gehören pro Einheit noch jeweils ein sehr großer Kelleranteil, und eine separate Waschküche. Lagebeschreibung: Bestlage von Bad Soden TaunusOranienstraße.Perfekte Infrastruktur:dm, Rewe, Sparkasse, Commerzbank, Mythai, verschiedene Italiener, tolle Cafes, Apotheke, S-Bahn richtung Frankfurt Fußläufig erreichbar.Der beliebte Main-Taunus-Zentrum ist mit dem Auto binnen 5 Minuten erreichbar, natürlich auch über einen Fahrradweg Ausstattung: Wohnungsausstattung:-Außenstellplatz (Im Kaufpreis inkludiert- Inventar (hochwertige Küche inkludiert) kann mit ca. 16.000 € angesetzt werden- Laminat-Fließen- Hochwertiges Bad mit Marken Armaturen und bodenebener Dusche- Balkon Besichtigungstermine: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.Gerne führen wir mit Ihnen eine Besichtigung durch.Für den Verkauf hat die Firma einen Qualifizierten Verkaufsauftrag.Wir bitten Sie uns hierfür in Ihrer Anfrage Ihren vollständigen Namen, Telefonnummer und Anschrift mitzuteilen. Für Fragen vorab stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.Wir weisen Sie daraufhin, dass die Angaben und Vorschläge von dem Eigentümer stammen und wir für die Richtigkeit keine Haftung übernehmen können.GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist dieImmobilienfirma Ariana Real Estate nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei derBegründung einer Geschäftsbeziehung die Identität desVertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. so baldein ernsthaftes Interesse an der Durchführung desImmobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist erforderlich, dass wirbei natürlichen Personen die relevanten Daten IhresPersonalausweises festhalten - beispielsweise mittels einerKopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine KopiedesHandelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlichBerechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor,dassder Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahrenmuss. Provision: provisionsfrei
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