Haus im Haus

Kaufpreis 530.000 €
86343 Königsbrunn
Zimmer 5
Größe 110 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 22. April 2024
Kaufpreis: 530.000 €
Zimmer: 5
Größe: 110 m2
Baujahr: 2024
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Idee und Planung: Auf diesem Grundstück haben wir eine kleine Hausanlage geplant. Ruhig gelegen erhalten Sie eine Immobilie mit zwei Häusern. Im Haus 1 sind 3 Einheiten und im hinteren Haus Nr. 2 wurden 4 Wohneinheiten geplant. Diese Komposition von modernen energiesparenden Häusern bestechen nicht nur durch ihre Lage, sondern es passen sich gut in die Umgebung ein. Der Ort und die Umgebung: Die Königsbrunner Flur ist ein uraltes Siedlungsgebiet. Die ersten Siedlungsspuren auf Königsbrunner Gebiet stammen aus der Zeit um 2300 v. Chr. Aus der Frühen Bronzezeit ist uns ein Tuffsteinplattengrab erhalten und aus der Hallstattzeit fand man über 15 Grabhügel. Mit dem Jahr 15 vor Christus endet die Herrschaft der Kelten in Rätien und das gesamte Gebiet ging an das Römische Reich. Nachdem zuerst Straßen wie die Via Claudia Augusta, die Römerstraße von Altinum bei Venedig über Augsburg bis kurz vor Donauwörth, gebaut waren, kamen Kaufleute ins Land und siedelten sich in größeren Städten an. Ihre Versorgung mit Nahrungsmitteln wurde durch Gutshöfe (Villae rusticae) sichergestellt. Zumindest drei solcher römischer Gutshöfe sind auch im Königsbrunner Raum bekannt. Ein Heer der deutschen Stämme, geführt von König Otto I, stellte die Ungarn im Jahre 955 auf dem mittleren Lechfeld und schlug sie vernichtend. Das Brunnenbachdenkmal von 1603 bekundet die Bedeutung des Wassers für die Menschen auf dem Lechfeld. Im Jahre 1833 wurden "Auf Geheiß der Königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg" an der Hochstiftstraße zwei Brunnen "zur Labung von Mensch und Tier" gegraben. Drei Jahre später errichteten die ersten Siedler bei den Königsbrunnen ihre Häuser. Die Bevölkerung Königsbrunns bestand ursprünglich fast durchwegs aus Landwirten, die den kargen Boden bewirtschafteten. Zu den landwirtschaftlichen Anwesen kamen nach und nach Siedlungshäuser von Arbeitern. Die Bürger auf ehemaligem Bobinger Flur, jetzt Königsbrunn, beantragten die eigene Gemeindeerhebung. Am 07.01.1842 wurde Königsbrunn zur Gemeinde erhoben. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhöhte sich die Einwohnerzahl sprunghaft durch die Zuweisung von Vertriebenen. Königsbrunn war lange, weit über die Grenzen von Bayern hinaus als längstes Straßendorf Bayerns bekannt. Mittlerweile hat die Stadt Königsbrunn genügend andere Vorzüge. Angefangen von kulturellen Einrichtungen, über vielfältigste Freizeitmöglichkeiten in einem der zahlreichen Vereine, bis hin zu entspannenden Wanderungen entlang des Lechs oder durch die Königsbrunner Heide. Mit der Stadterhebung im Jahr 1967 wurde Königsbrunn eine besondere Bedeutung im Großraum Augsburg zuteil. Heute zählt es knapp 29.000 Einwohner. Großer Gartenanteil wartet: Diese Wohnung liegt im Erdgeschoss und ist für ein junges Paar mit drei Kindern geeignet. Vom Erdgeschoss aus, können Sie direkt in den großen Südwest Garten gelangen. Die AB: Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gemäß § 3 WEG oder durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG begründet. In der Teilungserklärung erklärt der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum am Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung wird. Diese Aufteilung hat zur Folge, dass jede Eigentumswohnung im Haus einzeln veräußert und belastet werden kann. Auch Sondernutzungsrechte können in der Teilungserklärung begründet werden. Im Regelfall enthalten Teilungserklärungen neben der eigentlichen formellen Aufteilung als zweiten Teil noch die sogenannte Gemeinschaftsordnung. Diese regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und kann vom Wohnungseigentumsgesetz abweichende Bestimmungen enthalten, soweit das Gesetz abdingbar ist. In unserem Fall würden wir jede Wohnung einzeln behandeln vom anderen unabhängig und somit eines Verwalters unnötig macht. Die Teilungserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und ist damit für die Wohnungseigentümer verbindlich. Bestandteil der Teilungserklärung ist auch der abgeschlossenheitsbescheinigte Aufteilungsplan. Dieser ist Voraussetzung dafür, dass Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Beim Aufteilungsplan handelt es sich um eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe, der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich sind. Das Gemeinschaftseigentum: Das Gemeinschaftseigentum bei den Wohnungen. Sind in einem Mehrfamilienhaus mehrere Eigentumswohnungen vorhanden, ist zwischen dem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Dabei gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnbereiche nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum. zusammen verantwortlich. Näheres wird in der Notarurkunde festgelegt. Das Sondereigentum: Die rechtliche Grundlage für Wohnungseigentum bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz). Laut der § 1 WEG-Gesetz Definition ist Wohnungseigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch. Baucontrolling: Auf Wunsch und nach Absprache mit Ihnen, können Sie dieses Haus auch von der DEKRA oder TÜV abnehmen lassen. Diese unabhängige Überwachung der Bauausführung schafft Transparenz und sichert die Qualität. Dokumentierte und zertifizierte Qualität gibt Ihnen Sicherheit und gewährleistet ein dauerhafter und hoher Wert Ihrer Immobilie. Die Nebenkosten: In den Gesamtkosten der Wohnung sind weitere Ausstattungsextras, Sonderwünsche, die Grunderwerbssteuer, die Notargebühren, die Maklerkosten nicht enthalten. Sie haben in der Bemusterung jedoch noch die Möglichkeit, Änderungen in der Bauausführung und Bauausstattung vorzunehmen. Sollten sich dabei eventuelle Mehr- oder Minderleistungen ergeben, werden diese entsprechend ausgeglichen. Die Gewährleistung: Sie erwerben das Haus / Wohnung wie es steht und liegt. Sollten Arbeiten, energetische Sanierungen durch Unternehmen ausgeführt werden, werden wegen etwaiger Mängel an den Baulichkeiten diese im Neubaubereich nach Werkvertragsrecht eine Gewährleistung nach BGB von 5 Jahren gewähren. Näheres erfahren Sie im persönlichen Angebot. Wir werden nach Absprache mit Ihnen und der Stadt die Arbeiten beginnen und das Haus zügig fertig stellen. Die Wohnungen werden vom Verkäufer verkauft, wie diese stehen und liegen. Provision: Bitte beachten Sie, das Angebot beinhaltet bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Provision. Weitere Informationen erhalten Sie vom Anbieter.
zu den Kontaktinfos

Kontakt:

To top