Kleine Wohnung in Reinickendorf ggf. als Gewerbe nutzbar

Kaufpreis 133.000 €
13403 Berlin
Zimmer 1
Größe 32 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 22. April 2024
Kaufpreis: 133.000 €
Zimmer: 1
Größe: 32 m2
Baujahr: 1900
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus nicht unweit der Scharnweberstr.. Sie wurde vom Eigentümer frisch renoviert, es ist aber empfehlenswert, die Elektrik zu sanieren. Die Küche wurde zugunsten eines weiteren Zimmers in den Flur als kleine Teeküche verlegt, es ist aktuell keine Küche vorhanden.Die Wohnung wurde in der Vergangenheit vielseitig genutzt. Sie befindet sich im hinteren Teil des erwähnten Mehrfamilienhauses in einer Seitenstraße. Lagebeschreibung: Die Wohnung liegt in einer verkehrsgünstig gelegenen Seitenstraße zur Scharnweberstr. im Berliner Bezirk Reinickendorf, nicht unweit vom Kurt-Schumacher-Platz. Auf der Scharnweberstr. ist eine Bushaltestelle und die U-Bahn ist in 5 Gehminuten erreicht (Kurt-Schumacher-Platz) von wo aus die Linie 6 und diverse Busse fahren. Alle Dinge des täglichen Bedarfs sind fußläufig in wenigen Gehminuten erreichbar und sowohl Grund- als auch Oberschulen sind in mittelbarer Nähe mit 15 - 20 Minuten Fußweg, ebenso div. Kitas. Ärzte und Zahnärzte sind im näheren Umfeld vorhanden, genauso wie Gastronomie - Angebote. Die Wohnung eignet sich auch für stille Gewerbe. Parkplätze bietet die anliegende Seitenstraße. Raumaufteilung: Vom Flur kommt man direkt rechterhand in das kleine, aber feine Bad mit Duschtasse und Tageslichtfenster. Über einige Stufen erreicht man dann auf der rechten Seite die Küchenecke und das kleine Zimmer, um dann direkt in das Hauptzimmer zu gehen, welches den Abschluss des Flures bildet. Alle Fenster sind vergittert als Einbruchschutz.Die Wohnung wurde frisch renoviert und das Bad erneuert. Besichtigungstermine: Termine erfolgen nach Vereinbarung und Nachweis der Bonität. Ausschluss der Gewährleistung: Alle gemachten Angaben und Informationen beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Jegliche Gewährleistung auf Richtigkeit der Angaben kann und wird nicht übernommen. GWG und Mitwirkungspflicht: Als Immobilienmakler bin ich nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. so bald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht.Hierzu ist es erforderlich, dass ich nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalte (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie.Bei einer juristischen Person benötigen ich eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als mein Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Provision: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils eine Provision von 3,57%, inklusive gesetzlicher MwSt., des beurkundeten Kaufpreises.
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