Klein aber fein – Grundstück mit Vorplanung für Wohn- und Praxishaus in Schweich

Kaufpreis 139.000 €
54338 Schweich

Objektdaten

Veröffentlicht am: 24. April 2024
Kaufpreis: 139.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Der Standort Schweich befindet sich in zentraler Lage im Herzen Europas und bildet das Tor zur Mittelmosel.Die Gemeinde ist durch ihre unmittelbare Lage am Autobahndreieck Moseltal (A1/A48/A602) mit direkten Auf- und Abfahrten sowie der direkten Anbindung an den regionalen Schienenverkehr bestens in das Verkehrsnetz der Entwicklungsachse Trier-Wittlich integriert. Das Gebiet umfasst landes- und regionenweit bedeutsame Gewerbestandorte, sowohl in den Gewerbegebieten am Schweicher Bahnhof, als auch am Handwerkerhof Issel.Diese Flächen beherbergen bereits eine gesunde, mittelständische Gewerbestruktur und bieten zudem hervorragende Entwicklungschancen für neue Betriebe. Dabei profitiert die Stadt von der unmittelbaren Nähe zur Universitätsstadt Trier und ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort.Schulen in der Gemeinde umfassen eine Grundschule mit Ganztagsangebot und Schwerpunktschule, eine Realschule plus, zwei Gymnasien sowie spezielle Schulen wie die Meulenwald- und Levana-Schule. Objekt: Das hier angebotene Baugrundstück ist nach Angabe und Plänen der Eigentümer vielseitig nutzbar, diese Pläne können zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der fußläufigen Nähe zum öffentlichen Nahverkehr ist in den Plänen eine gemischte Nutzung für Wohnungen und Praxen angedacht. Die bereits ausgearbeiteten Grundrisse für diese Pläne sind im Exposé enthalten und bieten einen Einblick in die mögliche Gestaltung der Räumlichkeiten.Selbstverständlich eignet sich das Grundstück auch für die rein private Nutzung und ist daher für Kapitalanleger und private Bauherrn gleichermaßen gut geeignet. Das Naherholungsgebiet "Meulenwald" ist ebenfalls ganz in der Nähe.Die Bebauung ist nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Dabei sind nach Aussage des Baumamtes für das Hauptgebäude eine GRZ von 0,6 mit Überschreitung bis 0,8 für Nebengebäude denkbar. Die Obergrenzen für GFZ richten sich nach der Baunutzungsverordnung.Bei konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an das zuständige Bauamt. Stichworte: Distanz zur nächsten Einkaufsmöglichkeit: 1.3, Distanz vom Zentrum: 2.0, Distanz zum Gymnasium: 2.0, Distanz zur Gesamtschule: 2.0, Distanz zur Realschule: 2.0, Distanz zur Grundschule: 1.0, Distanz zum Kindergarten: 0.5, Distanz zur nächsten Gaststätte: 0.3, Distanz zu Naherholung: 0.5, Distanz zum Wandergebiet: 0.5, Distanz zu Sportanlagen: 1.3 Provision: 3,57 % inkl. MwSt.
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