herrenloses Grundstück mit Wohnhaus, Verkauf des Aneignungsrecht des Landes NRW

Kaufpreis 1.500 €
58762 Altena

Objektdaten

Veröffentlicht am: 24. April 2024
Kaufpreis: 1.500 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Das 755 m² große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus bebaut. An der Nordseite des Gebäudes wurde ein Schuppen angebaut. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Gebäude und der Schuppen sind laut Informationen des BLB NRW leer stehend und stark sanierungsbedürftig. Das Ursprungsjahr des Hauptgebäudes ist nicht bekannt. Nach einer Tafel am Gebäude könnte es im Jahr 1648 errichtet worden sein. Der Anbau erfolgte im Jahr 1901.Der an der nördlichen Außenwand angebaute Schuppen ist laut Informationen des BLB NRW ca. 50 cm tief über die Grenze auf dem Nachbarflurstück errichtet worden. Andererseits wurden ca. 11 m² des eingeschossigen Anbaus des angrenzenden Flurstücks 304 auf dem zu bewertenden Flurstück überbaut. Auch die Freifläche wurde durch einen Lamellenzaun abgegrenzt und kann nicht betreten werden. Beide Überbauten sind durch Baulasten bzw. Grunddienstbarkeiten nicht gesichert.Das Grundstück ist zum Brachtenbecker Weg überwiegend eben und steigt zum Grennigloher Weg stark an.Amtsgericht von Altena, Grundbuch von Altena, Blatt 2998AGemarkung AltenaFlur 6Flurstück 247Gesamtgrundstücksfläche 755 m²Abteilung II:Der Stadt Altena ist für alle Zeit das Recht eingeräumt, in wasserarmer Zeit über das ganze Tages- und Bachwasser der Brachtenbecke zu ihren Zwecken zu verfügen, ohne dass der oder die Grundstückseigentümer berechtigt sind, aus dieser Verfügung irgend welche Ansprüche an die Stadt Altena zu erheben... eingetragen am 13. Mai 1893Beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestehend in dem Recht, unterirdisch Versorgungsleitungen für Wasser und Gas zu verlegen, zu betreiben und zu unterhalten für die Stadtwerke Altena. ... eingetragen am 09.07.2001Abteilung III: Grundschuld in Höhe von 60.000,00 € zu Gunsten der VON ESSEN Bank GmbHLaut Schreiben der Consors Finanz (als Rechtsnachfolgerin der o.g. Gläubigerin) vom 29.02.2024 besteht eine Forderung in Höhe von 60.809,86 €. Für eine vollst. Ablösung des Darlehens muss der vorgenannte Betrag durch den Käufer überwiesen werden.Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Denkmalschutz, Kampfmitteln oder Bergschäden und zur Bodenbeschaffenheit bzw. Altlasten vor.Nach schriftlicher Auskunft der Stadt Altena (Westf.) vom 27.02.2024 wird das Grundstück planungsrechtlich nach § 34 BauGB als allgemeines Wohngebiet bzw. gemischte Baufläche beurteilt.Mit Schreiben vom 09.02.2024 teilt die Stadt Altena (Westf.) mit, dass keine Hinweise auf Baulasten vorgefunden worden sind.Die Stadt Altena bescheinigt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand das Grundstück an einer öffentlichen (historischen) Straße gelegen und diese endgültig hergestellt ist. Nach Auskunft der Stadt Altena (Westf.) vom 09.02.2024 werden Erschließungsbeiträge gem. §§ 127 ff. des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Satzung der Stadt Altena nicht mehr erhoben Sonstiges: Verkaufsverfahren:Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind. Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden. Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und -unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen. Kaufpreis: gegen Gebot Der BLB NRW weist darauf hin, dass der Mindestkaufpreis 1.500,00 € beträgt. Provision: provisionsfrei
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