Attraktive und ruhige Lage zum Wohnen – nur 1000 m bis zum S-Bhf. Petershagen bzw. 1.500 m bis zum S-Bhf. Fredersdorf

Kaufpreis 215.000 €
15370 Petershagen/Eggersdorf

Objektdaten

Veröffentlicht am: 26. April 2024
Kaufpreis: 215.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Beschreibung des Grundstücks für Teilfläche B – vorne Das noch zu teilende Grundstück hat eine Gesamtfläche von 1.233 m² und wird geteilt in eine rückwärtige Fläche B (698 m²) sowie in die vordere Teilfläche A. Das hier angebotene Verkaufsgrundstück (Teilfläche A) hat eine Straßenfront von ca. 20 m und eine Tiefe von ca. 26,50 m. Über einen auf der Nordseite noch anzulegenden Weg werden das vordere Verkaufsgrundstück und das rückwärtige Grundstück gemeinsam erschlossen (Wegerecht / Baulast). Gemäß vorgeschlagener Teilung hat die vordere Teilfläche B eine Größe von ca. 529 m² incl. der Zuwegung von ca. 79,5 m². Auf dem Vordergrundstück befinden sich mehrere Nadelbäume / Kiefern, die im Zuge der Neubebauung entfernt werden müssen. Bebaubarkeit und Planungsrecht Planungsrecht: Das Grundstück befindet sich innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan. Die Bewertung der Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich hier nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).Im Flächennutzungsplan der Gemeinde in der Bekanntmachung aus 2012 ist die Fläche als Wohnbauland dargestellt. Die nähere Umgebung ist überwiegend mit Einfamilienhäusern (1-2 Vollgeschosse) und ihren Nebenanlagen bebaut. Die Prägung des Gebietes ist dem allgemeinen Wohngebiet zuzuordnen. Gemäß dem beigefügten Plankonzept und erfolgter Abstimmung mit der Gemeinde Petershagen-Eggersdorf kann auch der vordere Teil B mit einer sog. Stadtvilla bebaut werden. Möglich wäre z.B. eine überbaubare Grundstücksfläche von ca. 9,25 m x 9,25 m bei einer 2 geschossigen Bauweise. Je nach freier Wahl von einer Hausbaufirma wäre damit der Bau mit ca. 150 m² Wohnfläche bzw. ca. 5 Zimmer möglich. Grundsätzlich wäre auch eine 3-Geschossigkeit oder eine 2-Geschossigkeit mit zusätzlicher Dachterrasse aufgrund einer vorhandenen Nachbarbebauung als Vergleich denkbar, kann aber nicht zugesichert werden. Die konkrete Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist nur über eine Bauvoranfrage und/oder dem Stellen von einem Bauantrag zu erfragenStellplätze:Es gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde vom 29.10. 2020. Danach sind bei Einfamilienhäusern, deren Nutzfläche größer als 80 m² ist, insgesamt 2 Stellplätze erforderlich. Baulasten / AltlastenNach behördlicher Auskunft aus dem Jahr 2022 liegen keine eingetragenen Altlasten und auch keine Baulasten im Bestand vor. Provision: 7,14 vom Kaufpreis
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