3 Wohnungen plus Gaststätte, 7,5 % Rendite und Steuervorteile

Kaufpreis 230.000 €
66482 Zweibrücken
Größe 330 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 22. Mai 2024
Kaufpreis: 230.000 €
Größe: 330 m2
Baujahr: 1920
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Zum Verkauf steht ein Objekt mit einer Gaststätte im EG, sowie 3 Wohnungen im 1. und 2. OG.Das Objekt ist voll vermietet und Sie erzielen durch die Nettomieteinnahmen in Höhe von 18.230.-- €/Jahr eine Mietrendite von 7,9%. Diese Mieteinnahmen sind nach einer teilweise notwendigen Sanierung des Objektes, deutlich steigerbar.Da im Grundbuch für dieses Gebiet ein Sanierungsvermerk eingetragen ist, erhalten Sie bei einer Sanierung eine hohe Sonder AfADas Objekt wurde 1900 ursprünglich als Wohn- und Geschäftsgebäude erbaut und 1955 durch die o.g. Wohnungen erweitert. Auf dem Grundstück befinden sich verschiedene Nebengebäude, welche bei einer Sanierung u.U. ausgebaut und erweitert werden könnten Lagebeschreibung: Zentrale Lage in der Stadt Zweibrücken. Zu Fuß kann man in wenigen Minuten den Busbahnhof, Supermärkte, Ärzte und Geschäfte des täglichen Lebens erreichen.Der Bahnhof ist ca. 1 km entfernt, in ebenfalls einem Kilometer erreicht man die an Zweibrücken vorbeilaufende A8 Raumaufteilung: EG: Gaststätte 130 m² vermietetEG: Garage, vermietet1. OG: 4 Z,K,B Wohnung mit 115 m², vermietet2. OG: 2 Z,K,B Wohnung mit 49 m², vermietet2. OG: 1 Z,K,B Wohnung mit 39 m², vermietet Besichtigungstermine: Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Kontaktanfragen mit Angabe von Name, Vorname, Telefonnummer und Anschrift beantwortet werden.Sollten diese Mindestangaben fehlen, kann keine Kontaktaufnahme durch unser Büro erfolgen.Besichtigungstermine erfolgen generell als Einzeltermin nach AbspracheEin Energieausweis ist beantragt und liegt zur Besichtigung vor Provision: Bei Kauf berechnen wir vom Käufer und Verkäufer jeweils ein Nachweis, bzw. Vermittlungshonorar in Höhe von jeweils 3,57 % incl. gesetzlicher MwSt. vom Kaufpreis, fällig und verdient bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages (§ 656 c BGB)
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