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Eigenheimzulage

Kurz erklärt

Die Eigenheimzulage war eine staatliche Subvention für Käufer und Bauherren von selbst genutztem Wohnraum.

Zum 1. Januar 2006 wurde sie abgeschafft – wer den Kauf oder Bau danach begann, erhielt sie nicht mehr. Bestehende Ansprüche liefen über den achtjährigen Förderzeitraum aus, die letzten Zahlungen endeten Anfang der 2010er Jahre. Eine Neubeantragung ist seit 2006 nicht mehr möglich.

An ihre Stelle sind Förderprogramme der Bundesländer getreten. Über die jeweiligen Landesbanken gibt es zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse für Bau oder Kauf selbst genutzter Wohnimmobilien. Die Programme richten sich meist an Familien und größere Haushalte, und die Vergabe ist in der Regel an Einkommensgrenzen gebunden.

Geführt werden sie unter Begriffen wie Wohnungsbauprogramm, Wohnraumförderung oder Baukonjunkturprogramm. Beispiele:

  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm für Privatpersonen
  • Förderung selbst genutzten Wohnungseigentums in Baden-Württemberg
  • „Hessengeld“ – Förderinstrument für Eigenheim-Käufer in Hessen

Das bundesweite Baukindergeld wird häufig in einem Atemzug genannt, ist aber ebenfalls Geschichte: Anträge waren nur bis zum 31. Dezember 2023 möglich.

Da sich Länderprogramme, Konditionen und Einkommensgrenzen laufend ändern, lohnt vor dem Kauf immer ein Blick auf die aktuellen Angebote der jeweiligen Landesförderbank.

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