Immobilienkauf
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Immobilienkauf
Der Vorgang, bei dem eine Immobilie gekauft wird, bezeichnet man als Immobilienkauf. Wenn es sich bei der Immobilie um ein Haus oder eine Wohnung handelt wird auch vom Hauskauf oder Wohnungskauf gesprochen.
Der Kauf einer Immobilie unterliegt zahlreichen Vorschriften. So muss der Kaufvertrag für eine Immobilie von einem Notar erstellt werden. Der Notar muss den Kaufvertrag im Beisein von Käufer und Verkäufer vorlesen und Käufer und Verkäufer der Immobilie müssen den Kaufvertrag anschließend unterzeichnen. Alle wesentlichen Bestimmungen und wie der Kauf der Immobilie abgewickelt wird, sind gesetzlich geregelt und im Kaufvertrag für den Immobilienkauf festgehalten.
Sofern ein Verbraucher (Privatperson) von einem gewerblichen Verkäufer (Bauträger, Wohnungsunternehmen oder andere Firma) eine Immobilie erwirbt, soll der Käufer vor der Kaufvertragsunterzeichnung ausreichend Zeit haben, um sich mit den Vertragsinhalten vertraut zu machen. In diesem Fall kann der Käufer erst nach einer Frist von 14 Tagen, nach der er den Kaufvertrag vom Notar erhalten hat, den Kaufvertrag unterschreiben.
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