Keller

Im Immobilienbereich wird als Keller ein Raum bezeichnet, der sich unter der Erdoberfläche im Untergeschoss eines Gebäudes befindet und sich zur Lagerung von Gegenständen eignet, nicht jedoch für eine Wohnnutzung vorgesehen ist. Der Keller gehört als Nebenraum zu einer für wohnliche oder gewerbliche Zwecke nutzbaren Immobilie. Bei der Wohnfläche dürfen Kellerräume nicht berücksichtigt werden, sie zählen zur Nutzfläche.

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