Schadensersatz

Der Schadensersatz führt zum Ausgleich eines Schadens, den eine Person wegen einer anderen Person oder Sache erlitten hat, ohne dass dadurch der anderen Person daraus ein Vorteil entstanden ist. Im Baubereich kann der Käufer eines Grundstücks wegen Mängel an dem Grundstück Schadensersatz verlangen, sofern ein Anspruch auf Gewährleistung vorliegt. Im Wohnungsbereich kann der Mieter vom Vermieter wegen eines Wohnungsmangels, den der Vermieter zu beseitigen hat, Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug gerät. (BGB, §§ 536 ff.)

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