Sie setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht um.
Am 24. Juni 2023 ist eine grundlegend novellierte Fassung in Kraft getreten — von 25 auf 72 Paragrafen erweitert. Für Immobilieneigentümer sind vor allem drei Punkte wichtig:
- Bleileitungen müssen raus. Alte Leitungen aus Blei sind grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen oder stillzulegen. Der Bleigrenzwert wird bis 2036 weiter auf 5 µg/l abgesenkt. Wer Bleileitungen im Haus hat, muss handeln — und Installateure sind verpflichtet, unentfernte Bleileitungen dem Gesundheitsamt zu melden.
- Legionellen strenger. Maßnahmen sind schon beim Erreichen des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml zu ergreifen, nicht erst beim Überschreiten. Die Legionellenprüfung betrifft Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung.
- Neue Parameter wie PFAS („Ewigkeitschemikalien“) wurden aufgenommen; die Verordnung setzt zudem auf eine risikobasierte Bewertung der gesamten Versorgungskette.
Für Vermieter ist die Legionellenprüfung die praktisch relevanteste Pflicht: In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserversorgung und Großanlagen ist sie regelmäßig durchzuführen. Wird sie versäumt und erkrankt jemand, droht Haftung. Für Mieter gilt: Bei Verdacht auf belastetes Wasser besteht ein Auskunftsanspruch über die letzten Untersuchungsergebnisse.
