Starten Sie Ihr Bauprojekt: Hier ist das passende Grundstück!

Kaufpreis 299.000 €
41748 Viersen

Objektdaten

Veröffentlicht am: 3. Februar 2024
Kaufpreis: 299.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Im Südwesten der Stadt Viersen liegt die Ortschaft Bockert. Hier befindet sich das Grundstück an einer Hauptstraße gelegen.Die nächste Bushaltestelle ist nur 250 m entfernt. Die Innenstadt von Viersen ist rund 3 km entfernt und per Bus oder PKW in wenigen Minuten erreicht. Hier finden Sie alle Dinge des täglichen Bedarfs wie Geschäfte, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten. Als Kreisstadt mit rund 78.000 Einwohnern bietet Viersen eine schön angelegte Fußgängerzone und vielfältige kulturelle Veranstaltungen. Mit dem Auto erreichen sie in nur 1 km Entfernung die Autobahn A61 Richtung Venlo (NL) - Koblenz und die Autobahn A 52 Richtung Mönchengladbach/ Düsseldorf - Roermond (NL). Ausstattung: Auf dem 779 m² großen Baugrundstück stehen Ihnen verschiedene Optionen offen: Sie können Ihre Wünsche selbst in die Hand nehmen und hier Ihren persönlichen Wohntraum mit Haus und großem Grundstück verwirklichen. Ihr künftiger Garten bietet, umgeben von weiteren Gartenflächen, beste Voraussetzungen für viele entspannte Stunden. Konkrete Auskünfte zur Machbarkeit Ihrer Bauwünsche erhalten Sie über eine Bauvoranfrage bzw. über einen Bauantrag beim Bauamt der Stadt Viersen. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Architekten oder Bauprojektierer, der Sie hier fachkundig betreut. Für Kapitalanleger ist insbesondere die bereits vorliegende Baugenehmigung (Mehrfamilienhaus) aus dem Jahr 2023 in Art und Umfang interessant. Gerne ermöglichen wir Ihnen bei Interesse einen Blick in diese Dokumente.Sie möchten mehr Details erfahren? Dann rufen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses interessante Grundstück zu zeigen. Objekt: Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit 779 m² Gesamtfläche im Viersener Stadtteil Bockert. Es ist derzeit noch mit einem bereits entkernten Wohnhaus und Garagen bebaut, die im nächsten Schritt abgerissen werden können. Im Rahmen des Bestandsgebäudes wurde das Grundstück bereits erschlossen.Für Baumaßnahmen in diesem Straßenzug gibt es keinen Bebauungsplan. Es gelten die Bestimmungen des §34 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach muss sich ein Neubau in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Nachbarbebauung gibt derzeit eine 2,5-geschossige Bauweise direkt ab der Straßenseite des Grundstückes vor. Im hinteren Bereich sind eingeschossige Anbauten denkbar. Es sind Abstandsflächen zu den Nachbargebäuden zu berücksichtigen.Einen ersten Überblick über den Schnitt des Grundstücks erhalten Sie in Bildteil dieses Exposés. Stichworte: Bundesland: Nordrhein-Westfalen Provision: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt.
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