Deutschherrenviertel

Kaufpreis 415.000 €
60594 Frankfurt am Main
Zimmer 2
Größe 61 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 3. März 2024
Kaufpreis: 415.000 €
Zimmer: 2
Größe: 61 m2
Baujahr: 2000
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

2-Zimmer-Wohnung mit TG-Platz: Diese moderne und helle 2-Zimmer-Wohnung im begehrten Sachsenhausen-Nord liegt in unmittelbarer Nähe zum Deutschherrnufer. Die Wohnfläche von ca. 61,05 m² ist durch den praktischen Schnitt perfekt genutzt. Neben dem großzügigen Wohn- und Essbereich und der abgeschlossenen Küche, bietet diese Immobilie ein weiteres Zimmer und ein modernes Bad mit Badewanne. Besonders hervorzuheben ist der schöne Balkon mit Blick in den Innenhof, der zu entspannten Stunden einlädt. Die Klingelanlage wurde in 2020 durch eine moderne Video-Klingelanlage erneuert.Der schnelle Glasefaseranschluß liegt bereits in der Wohnung.Die Wohnung erreichen Sie bequem mit dem Aufzug -ein barrierefreier Zugang zum Aufzug wurde in 2023 durch einen Plattformlift zwischen Keller, Erdgeschoß und Hochparterre geschaffen. Abgerundet wird das Angebot durch ein Kellerabteil.Ein abschließbarer Tiefgaragenstellplatz im Wert von 30.000,- € ist im Kaufpreis bereits enthalten.Die Wohnung ist vermietet, die Einbauküche ist Eigentum der Mieterin. Deutschherrnviertel: Zwischen der Flößerbrücke und Deutschherrnbrücke erstreckt sich das »Deutschherrnviertel«. Das ehemalige Schlachthofgelände im Osten von Sachsenhausens avancierte in den letzten Jahren zum gefragten Viertel. Ein junges Viertel mit zahlreichen neuen Wohnungen und Arbeitsplätzen, und einem attraktivem Angebot an Gastronomie und Einzelhandel. Besonderes Flair genießt man am Deutschherrnufer sowohl beim Spazierengehen als auch beim Sporteln am oder auf dem Main.Sehr gute Verkehrsanbindung mit den Öffentlichen, aber auch dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß. Besichtigungstermine: Besichtigungen werden individuell durchgeführt Provision: 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzl. MwSt.Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage.
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