REIMANN&WOLFF Erkelenz-Lövenich: „Sanierte Hofanlage mit Charme und Einliegerwohnung.“

Kaufpreis 359.000 €
41812 Erkelenz
Zimmer 4
Größe 160 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 7. März 2024
Kaufpreis: 359.000 €
Zimmer: 4
Größe: 160 m2
Baujahr: 1835
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Preisinformation: 1 Carportplatz2 Garagenstellplätze Lage: Lövenich, ein malerischer Stadtteil von Erkelenz, vereint auf einzigartige Weise dörflichen Charme mit den Vorzügen urbanen Lebens. Gelegen im westlichen Nordrhein-Westfalen, bildet Lövenich einen harmonischen Kontrast zur umgebenden Landschaft und bietet seinen Bewohnern eine hohe Lebensqualität. Die Nähe zu Erkelenz ermöglicht es den Einwohnern, die infrastrukturellen Angebote der Stadt zu nutzen, während sie gleichzeitig die Ruhe und die Gemeinschaft eines kleineren Ortes genießen können.Die Geschichte Lövenichs ist tief verwurzelt und spiegelt sich in der Architektur und den Traditionen des Stadtteils wider. Historische Bauwerke und liebevoll restaurierte Fachwerkhäuser prägen das Ortsbild und laden zu Entdeckungstouren durch die Vergangenheit ein. Neben seiner reichen Geschichte ist Lövenich auch für seine lebendige Gemeinschaft bekannt. Das kulturelle Angebot ist vielfältig und reicht von Festen und Märkten, die das Jahr über stattfinden, bis hin zu Kunst- und Musikveranstaltungen, die Einwohner und Besucher gleichermaßen anziehen.Für Naturliebhaber bietet Lövenich zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Die umliegende Landschaft mit ihren Feldern, Wiesen und Wäldern ist ideal für Spaziergänge, Fahrradtouren und andere Outdoor-Aktivitäten. Die gute Verkehrsanbindung, einschließlich der Nähe zu Autobahnen und öffentlichen Verkehrsmitteln, erleichtert zudem Ausflüge in benachbarte Städte und Regionen.In puncto Infrastruktur steht Lövenich den größeren Stadteilen in nichts nach. Bildungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und Gastronomie sind umfassend vertreten und tragen zu einem komfortablen Alltag bei. Die Kombination aus ländlicher Idylle und städtischem Komfort macht Lövenich zu einem attraktiven Wohnort für Menschen aller Altersgruppen, die ein harmonisches und aktives Leben suchen. Ausstattung: Bei der umfangreichen Sanierung dieses Hofes im Jahr 2009 wurde mit großer Sorgfalt und Liebe zum Detail gearbeitet, um den historischen Charme des Anwesens zu bewahren und gleichzeitig modernsten Wohnkomfort zu gewährleisten. Im Zuge dieser Renovierungsarbeiten wurden wesentliche Verbesserungen vorgenommen, die die technische und ästhetische Qualität des Hofes erheblich gesteigert haben.Die Erneuerung der Installationsleitungen bildete ein Kernstück der Sanierung. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen wurden auf den neuesten Stand gebracht, um eine sichere und effiziente Versorgung zu gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Renovierung war der Austausch der Fenster. Die neuen Kunststofffenster mit Isolierverglasung sorgen nicht nur für eine optimale Wärme- und Schalldämmung, sondern tragen auch zu einer Reduzierung der Energiekosten bei. Die Installation einer neuen Ölheizung mit Brauchwasserversorgung garantiert zudem eine effiziente und umweltfreundliche Beheizung des gesamten Anwesens.Auch die Dacheindeckung wurde teilweise erneuert und neue Leimbinder eingezogen, um die Langlebigkeit und Wetterbeständigkeit des Gebäudes zu verbessern. Bei den Bodenbelägen wurde darauf geachtet, den ursprünglichen Charakter des Hofes zu bewahren, während in anderen Bereichen neue Materialien zum Einsatz kamen. So ziert edles Eichenparkett teilweise die Oberböden und verleiht den Räumen eine warme und einladende Atmosphäre.Das Herzstück der Sanierung ist das modernisierte Badezimmer, das mit seinem charakteristischen Dielenboden, einer Eckbadewanne und einer Dusche sowohl Funktionalität als auch ästhetischen Anspruch vereint. Die sorgfältige Auswahl an Materialien und Ausstattungen spiegelt die Liebe zum Detail wider, die in jede Phase der Sanierung eingeflossen ist, und macht den Hof zu einem wahren Schmuckstück, das historischen Charme und modernen Wohnkomfort perfekt vereint. Objekt: Entdecken Sie eine außergewöhnliche Hofanlage, die im Herzen des Erkelenzer Stadtteils Lövenich eine reiche Geschichte seit dem Jahr 1835 erzählt. Dieses beeindruckende Anwesen verbindet traditionellen Charme mit modernem Komfort und bietet weit mehr als nur Wohnraum. Das Hauptwohnhaus, ergänzt durch eine Einliegerwohnung, wird durch eine Vielzahl an Nebengebäuden vervollständigt, die Büroflächen, eine große Scheune sowie zusätzliche Nutzflächen umfassen. Ein wunderschöner Innenhof, zugänglich über eine seitliche Zufahrt, sowie zusätzliche Unterstellplätze im hinteren Bereich, bieten großzügigen Platz und Flexibilität.Der gepflegte Garten mit seinem einladenden Grillplatz ist eine Oase der Ruhe und Entspannung, die zum Verweilen und Genießen einlädt. Eine umfassende Sanierung im Jahre 2009 hat dieses Anwesen in einen Zustand versetzt, der seinen historischen Charme bewahrt, während er durch modernste Annehmlichkeiten ergänzt wird. Ein besonderes Highlight ist dabei das lichtdurchflutete, wintergartenartige Esszimmer, das Charme und Komfort auf einzigartige Weise verbindet. An kühleren Tagen sorgt der Kaminofen an dieser Stelle für eine gemütliche und warme Atmosphäre, die das Wohlbefinden in den eigenen vier Wänden garantiert.Diese Hofanlage stellt eine seltene Gelegenheit dar, Geschichte und Moderne in perfekter Harmonie zu erleben. Sie bietet ein außergewöhnliches Zuhause und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten durch die zusätzlichen Gebäude und Flächen. Ein wahres Juwel für all jene, die das Besondere suchen und sich in einem historisch bedeutsamen, aber dennoch modern ausgestatteten Ambiente zu Hause fühlen möchten. Sonstiges: Infrastruktur (alle Angaben geschätzt):Autobahn A46 - 8 FahrminutenAutobahn A44 - 9 FahrminutenBahnhof - 20 BusminutenBushaltestelle - 3 GehminutenGymnasium - 28 BusminutenRealschule - 26 BusminutenGrundschule - 5 GehminutenKindergarten - 4 GehminutenEinkaufsmarkt - 2 FahrminutenDüsseldorf - 40 FahrminutenNeuss - 33 FahrminutenUNSERE HINWEISE:1. Alle zu diesem Immobilienangebot gemachten Angaben sind Circa-Werte, bei nicht vorliegenden Unterlagen zur Wohnfläche auch lediglich geschätzt und beinhalten möglicherweise zu Wohnzwecken genutzte, aber baurechtlich nicht genehmigte Flächen und stammen vom Eigentümer bzw. Auftraggeber und wurden nicht überprüft und stellen ferner keine Zusicherung durch die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH dar. Ein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit besteht nicht. Daher wird auch keine Haftung für die gemachten Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.2. Ein Großteil der Fotoaufnahmen wurde mit einem Weitwinkelobjektiv bzw. mit einem Fisheye-Objektiv aufgenommen. Dadurch können Räume größer wirken als in der Realität.3. Reservierungen werden bei Vorlage einer entsprechenden Kaufabsichtserklärung und Vorlage einer Finanzierungsbestätigung und/oder eines Eigenkapitalnachweises vorgenommen.4. Aufgrund der derzeit großen Anfrage nach Besichtigungstermine, bitten wir im Vorfeld um Vorlage eines Finanzierungszertifikats o.ä.SANIERUNGSPFLICHT BEI EIGENTÜMERWECHSELMehrfamilien-, Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland müssen grundsätzlich gewisse Mindestanforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Bis Ende Oktober 2020 galt die EnEV (Energiesparverordnung), die nun zum 01. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst wurde.Sanierungs- bzw. Nachrüstpflichten nach GEG gelten in allen Fällen des Eigentümerwechsels - sei es durch Hauskauf, Erbe oder Schenkung - ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits am 1.2.2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. In allen anderen Fällen gilt:- Alte Heizkessel erneuern: Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen erneuert werden, wenn sie flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen (z.B.: Gas oder Öl). Ausgenommen sind Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, Heizkessel mit einer Nennleistung unter 4kW oder über 400kW, Anlagen, die nur zur Warmwasser Bereitung dienen, Küchenherde oder Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind und auch Warmwasser liefern. Zentralheizungen müssen mit Regelungen nachgerüstet werden. Wenn Wasser der Wärmeträger ist, müssen Thermostate zur raumweisen Temperaturregelung installiert werden. - Warmwasserführende Rohre dämmen: Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasser-Rohre oder Armaturen müssen in unbeheizten Räumen gedämmt werden.- Oberste Geschossdecken oder Dach dämmen. Die oberste Geschossdecke zu einem nicht ausgebauten und unbeheizten Dachraum muss beispielsweise gedämmt werden. Zumindest dann, wenn diese Decke zugänglich ist und die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht erfüllt werden.Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt eine Frist von 2 Jahren. Wer die Sanierungspflichten innerhalb dieser Frist nicht erfüllt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000€ rechnen.Außerdem sind auch noch weitere Pflichten im GEG für Altbauten vorgeschrieben:- Für die Haustechnik sind bestimmte Wartungsintervalle vorgeschrieben. Diese müssen eingehalten werden. Darunter fällt auch die Inspektion der Klimaanlage.- Bei Verkauf oder Neuvermietung muss ein Energieausweis erstellt und vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude sind von dieser Pflicht befreit.SANIERUNGSPFLICHTEN BEI AUSBAU, UMBAU UND ERNEUERUNGBei größeren Umbaumaßnahmen wie Änderungen der Gebäudehülle, Erweiterungen und Ausbau sind die Eigentümer in Deutschland verpflichtet, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten. Dies Anforderungen unterscheiden sich von denen bei einem Neubau.ERNEUERUNG EINZELNER BAUTEILEWer einzelne Bauteile erneuert - zum Beispiel die Fenster austauscht - muss die Anforderungen des GEG für diese einzelnen Bauteile einhalten. Auch, wenn der Putz an der Fassade entfernt wird, gilt dies als Erneuerung der Fassade und die entsprechenden Dämmwerte für die Außenwände müssen eingehalten werden. Daraus kann auch die Notwendigkeit einer Fassadendämmung entstehen. Wird die Fassade hingegen nur neu gestrichen und geringfügig ausgebessert, dann sind keine Wärmedämmanforderungen zu erfüllen.In manchen Fällen können Ausnahmen zur Sanierungspflicht beantragt werden. Zum Beispiel wenn die Fassade saniert, aber keine neue Fassadendämmung angebracht werden soll, weil dadurch weitere Bauteile wie Fenster oder Dach zu erneuern wären, die sonst nicht hätten erneuert werden müssen.UMFASSENDE MODERNISIERUNG MIT GESAMTENERGIEBILANZAlternativ dazu kann auch eine Gesamtenergiebilanz vom modernisierten Altbau erstellt werden - ähnlich wie beim Energieausweis im Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste des gesamten Gebäudes müssen hierbei nachgewiesen und gewisse Grenzwerte eingehalten werden. Die oben beschriebenen Einzelnachweise für Bauteile entfallen damit.Die Grenzwerte für den Altbau sind deutlich weniger streng als jene für den Neubau. Der Jahres-Primärenergiebedarf bei einem Neubau darf nicht höher sein als 75% des Referenzgebäudes. Beim Altbau hingegen darf der Jahres-Primärenergiebedarf um 40% über dem des Referenzhauses liegen. Somit kann der Primärenergiebedarf eines Altbaus zu einem vergleichbaren Neubau um rund 86% höher sein (Stand: 2019). Für die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden gute Förderungen vergeben.KEINE PFLICHTEN BEI KLEINEREN MASSNAHMEN IM ALTBAUBei Reparatur- und Wartungsmaßnahmen oder bei Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel die Erneuerung der Bodenbeläge oder des Badezimmers sind keine zusätzlichen Aufrüstungen nach GEG nötig.Wenn zum Beispiel die Fassade oder die Fensterrahmen neu gestrichen werden, müssen diese Bauteile keine Grenzwerte einhalten. Selbst wenn die Fassade an einzelnen Stellen saniert wird, greift die EnEV nicht, solange die sanierte Fläche weniger als 10% der Fassadenfläche ausmacht.WANN GILT DAS GEG IM ALTBAU NICHT?Ist eine energetische Sanierung Pflicht? Nein! Das deutsche Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht nur das Nachrüsten von einigen wenigen Punkten vor, siehe oben. Viele Sanierungsmaßnahmen wie: Fassadendämmung, neue Fenster oder die Dämmung der Kellerdecke sind hingegen freiwillig. Die Hausbesitzer entscheiden selbst, was sinnvoll erscheint und was nicht.- Dämmung der Kellerdecke ist keine Pflicht: Eine Kellerdecke zu einem ungedämmten, nicht beheizten Kellerraum zu dämmen, kann jedoch durchaus sinnvoll sein. Es besteht aber keine gesetzliche Nachrüstpflicht.- Fensteraustausch und Fassadendämmung ist keine Pflicht: Alte Fenster müssen laut GEG nicht ausgetauscht werden, selbst wenn sie undicht sind. Es gibt auch keine Dämmpflicht für ungedämmte Außenwände. Wenn jedoch die Fassade oder die Fenster erneuert werden sollen, dann müssen sie die Anforderrungen des GEG erfüllen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, kann im Einzelfall frei entschieden werden.- Empfehlungen im Energieausweis zur Modernisierung sind nicht verpflichtend. Sie dienen als Information.Die reimann&wolff IMMOBILIEN GmbH übernimmt für die genannten Informationen keine Haftung. Ferner wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen. Stichworte: Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 2 Provision: provisionsfrei
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