Planen Sie jetzt Ihr Eigenheim: Sonniges Baugrundstück mit Altbestand in Aßling

Kaufpreis 530.000 €
85617 Aßling

Objektdaten

Veröffentlicht am: 10. April 2024
Kaufpreis: 530.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Aßling ist eine Gemeinde mit ca. 4500 Einwohnern und liegt im oberbayerischen Landkreis Ebersberg. Die Gemeinde befindet sich im Einzugsbereich der etwa 45 km entfernten Landeshauptstadt München direkt an der Bahn-Strecke München-Rosenheim mit eigener Bahnstation.Nach Grafing sind es ca. 7 km, nach Ebersberg 11 km, nach Wasserburg am Inn 25 km und nach Rosenheim 21 km.Die Nähe zu München macht Assling zu einem idealen Wohnort für Pendler. Die Autobahn A94 und die S-Bahn-Verbindung sorgen für eine reibungslose Anbindung an die bayerische Landeshauptstadt und die umliegenden Städte.Assling bietet eine ausgezeichnete Bildungsinfrastruktur mit Kindergärten und Schulen, die in der Nähe liegen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Sportvereine, Radwege und Möglichkeiten zum Wandern.Assling ist von einer atemberaubenden Naturlandschaft umgeben, die zu Outdoor-Abenteuern und erholsamen Spaziergängen einlädt. Die sanften Hügel, Wälder und Seen in der Umgebung machen diesen Ort zu einem Paradies für Naturliebhaber. Objekt: Schönes Baugrundstück mit Altbestand in sonniger Lage von Aßling. Das angebotene Grundstück befindet sich in zentraler Ortsrandlage.Die Nachbarschaft ist geprägt von gepflegten Ein- und Mehrfamilienhäusern, was für ein angenehmes Wohnumfeld sorgt. Das Grundstück ist voll erschlossen und mit einem alten Einfamilienhaus aus dem Jahre 1955 samt Einzelgarage (1966) bebaut.Die Bebauung des Grundstücks mit einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus ist denkbar.Im Jahr 2005 wurde vom Landratsamt der Vorbescheid mit entsprechender Bebaubarkeit erteilt (Der Vorbescheid kann selbstverständlich gerne von Interessenten eingesehen werden).Eine fiktive oder faktische Baulinie gibt es nicht, dass Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Daher richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 1 BauGB. GRZ und GFZ spielen bei der Beurteilung der Zulässigkeit bestenfalls eine nachgeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sich ein künftiges Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.Dieses Baugrundstück bietet nicht nur die Möglichkeit, Ihr persönliches Wohndomizil zu schaffen, sondern stellt auch eine langfristige Investition in eine erstklassige Lage dar.Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und entdecken Sie Ihr neues Zuhause! Stichworte: Bundesland: Bayern Provision: 3,57 % inkl. MwSt.3,57 % Käuferprovision
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