1.116 m² Baugrundstück in Petershagen/Eggersdorf in Laufweite zum S-Bahnhof

Kaufpreis 299.000 €
15370 Petershagen/Eggersdorf

Objektdaten

Veröffentlicht am: 6. Mai 2024
Kaufpreis: 299.000 €
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Lage: Petershagen/Eggersdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Das Objekt liegt im ruhigen Ortsteil Petershagen, der geprägt ist von Einfamilienhäusern und großzügigen Grünflächen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Kindergärten befinden sich in unmittelbarer Nähe.Im Ortsteil Eggersdorf befindet sich der Bötzsee und südlich von Petershagen der Stienitzsee mit vielen Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten. Die umliegenden Wälder laden zu Ausflügen in die Natur ein. Zum S-Bahnhof Petershagen Nord sind es fußläufig nur ca. 10 Minuten. Hier verkehrt die S-Bahnlinie S5 von Strausberg Nord bis Berlin Westkreuz. Bis zum Bahnhof Berlin Ostkreuz benötigt man lediglich ca. 30 Minuten. In ca. 10 Minuten gelangt man mit dem Auto zur Autobahn A10. Ausstattung: - unbefestigte Nebenstraße mit wenig Verkehr, Straßenbeleuchtung vorhanden- das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt (der Flächennutzungsplan ist am 02.08.2012 in Kraft getreten)- für die Entfernung des Strauchbestands und Baumfällungen ist die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen- Stromanschluss vorhanden- Wasser- und Abwasseranschluss vorhanden- Gasleitung in der Straße vorhanden Objekt: Idylle pur - rückwärtiges Baugrundstück in Laufweite zum S-Bahnhof Petershagen Nord (S5)Bei dieser Immobilie handelt es sich um ein erschlossenes Baugrundstück von 1.116,00 m² Größe in zweiter Reihe mit einem hohen Stauch- und Baumbestand. Das Grundstück ist ein Hammergrundstück mit annähernd rechteckiger Grundstücksform mit Zuwegung (ca. 3m Straßenfront). Es ist mit einem kleinen Bungalow aus den 60er Jahren (ca. 8 m x 3 m Außenmaße) zur Wochenendnutzung bebaut. Gemäß eines Verkehrswertgutachtens vom 31.01.2022 (mit Wertermittlungsstichtag 07.10.2021) liegt das Objekt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich somit nach §34 BauGB. Hiernach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei der Nachbarbebauung handelt es sich hier um überwiegend wohnbauliche Nutzung in offener Bauweise mit Einfamilienhäusern. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zulässig ist.Dies wurde uns vom Bauamt telefonisch am 13.07.2023 bestätigt.Eine offizielle Stellungnahme zu Ihrem Bauvorhaben ist schriftlich beim Bauamt in Strausberg einzureichen.Fordern Sie bei uns gerne weitere Unterlagen an (Verkehrswertgutachten, Leitungspläne...) Stichworte: Bundesland: Brandenburg Provision: zzgl. 3,57% (inkl. 19% MwSt.) Käuferprovision inkl. MwSt.
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