Eigentümergemeinschaft

Wenn ein Grundbesitz oder eine Immobilie mehreren Parteien zu gleichen oder zu unterschiedlichen Anteilen gehört, so bezeichnet man diese Parteien in ihrer Gesamtheit als Eigentümergemeinschaft. Häufigster Fall: Die Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Wohnungseigentümergemeinschaft ist zuständig für die ordnungsgemäße und laufende Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage.

siehe auch

Wohnungseigentümergemeinschaft

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