Sie wirkt doppelt: Die Nebenkosten sinken dauerhaft, und der CO₂-Ausstoß geht zurück. Bei Wohngebäuden entfällt der größte Teil des Verbrauchs auf die Heizung — dort liegt entsprechend der größte Hebel.
Die wirksamsten Ansatzpunkte in ungefährer Reihenfolge ihres Nutzens:
- Dämmung der Gebäudehülle — oberste Geschossdecke und Kellerdecke sind vergleichsweise günstig und schnell wirksam; die Fassadendämmung ist teurer, aber wirkungsvoller.
- Heizungstausch — moderne Anlagen, zunehmend Wärmepumpen, arbeiten deutlich effizienter als alte Kessel.
- Fenster und Haustüren mit besseren Dämmwerten, samt dichter Anschlüsse.
- Hydraulischer Abgleich — vergleichsweise billig und oft übersehen: Er sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die er braucht.
- Sonnenschutz — senkt im Sommer den Kühlbedarf, der in gedämmten Neubauten zunehmend zum Thema wird.
Den rechtlichen Rahmen setzt seit dem 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es hat die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV), das EnEG und das EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt und schreibt Mindeststandards für Neubauten und für Sanierungen im Bestand vor. Das GEG wird seinerseits zum 1. November 2026 vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.
Für Vermieter ist die Grenze zwischen Instandhaltung und Modernisierung entscheidend: Nur energetische Modernisierungen berechtigen zur Mieterhöhung nach § 559 BGB. Für Mieter lohnt der Blick in den Energieausweis — er macht den zu erwartenden Verbrauch vor dem Einzug vergleichbar.
