Fremdverwaltung

Von der Eigentümergemeinschaft oder dem Eigentümer eines Wohnhauses bestellter Verwalter, der sich gegen Gebühr um die Umsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wohnhaus kümmert und alle Maßnahmen veranlasst, die für den laufenden Unterhalt erforderlich sind.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 0 (0 )

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

To top