Dazu zählen Verwaltung, Vermietung, Instandhaltung und Modernisierung — also alles, was zwischen dem Kauf und dem Verkauf an laufender Arbeit anfällt.
Ein zentraler Teil ist die regelmäßige Wartung der Gebäudetechnik: Heizung, Elektroinstallation, Aufzug, Lüftung. Wer sie ernst nimmt, erkennt Defekte, bevor sie zum Ausfall werden. Das schützt nicht nur vor Notfällen, sondern hält die Kosten planbar — eine rechtzeitig getauschte Dichtung ist billiger als ein Wasserschaden über drei Etagen.
Daneben steht der Begriff für eine feste Größe der Immobilienbewertung. Die Bewirtschaftungskosten nach § 32 ImmoWertV sind die regelmäßig anfallenden Kosten, die nicht durch Umlagen gedeckt sind: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und die nicht umlegbaren Betriebskosten. Zieht man sie vom Rohertrag ab, ergibt sich der Reinertrag — die Größe, auf der das Ertragswertverfahren aufbaut. Wer die Bewirtschaftungskosten zu niedrig ansetzt, rechnet sich eine Immobilie schön.
