WohnungslexikonV › Verwaltungskosten

Verwaltungskosten

Kurz erklärt

Verwaltungskosten sind die Kosten, die für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen — vor allem das Honorar des Verwalters, dazu Kontoführung, Porto, Kosten der Eigentümerversammlung und der Beschluss-Sammlung.

Der entscheidende Punkt — und der häufigste Fehler bei vermieteten Eigentumswohnungen: Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig. Die Betriebskostenverordnung zählt abschließend auf, was ein Vermieter weitergeben darf — Verwaltungskosten stehen dort nicht. Ein vermietender Eigentümer trägt sie selbst; eine Nebenkostenabrechnung, die sie enthält, ist insoweit falsch.

Abzugrenzen sind zwei Ebenen:

  • Verwaltung der WEG (der Verwalter der Gemeinschaft) — nie umlagefähig.
  • Mietverwaltung (ein Verwalter nur für die vermietete Wohnung) — ebenfalls Sache des Eigentümers.

Steuerlich sind Verwaltungskosten für den vermietenden Eigentümer allerdings Werbungskosten und mindern die Steuer — sie sind also nicht verloren, nur eben nicht auf den Mieter abwälzbar.

In der Immobilienbewertung zählen sie zu den Bewirtschaftungskosten (§ 32 ImmoWertV) und mindern den Reinertrag im Ertragswertverfahren.

Nach oben scrollen