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Verwalter

Kurz erklärt

Der Verwalter ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat ein Organ der Hausverwaltung.

Der Verwalter ist neben den Wohnungseigentümern und dem Verwaltungsbeirat ein Organ der Hausverwaltung. Er kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft sein. Zu seinen Aufgaben gehören -die Aufstellung und die Umsetzung des Wirtschaftsplanes, -die Einberufung und die Durchführung von Eigentümerversammlungen, – die Erstellung der Jahresabrechnung, -die Durchführung von Maßnahmen zur laufenden Instandhaltung, – die Verwaltung der Hausgelder und Rücklagen, -die Durchführung von Ausschreibungen, -sowie weitere Aufgaben, die vertraglich im Verwaltervertrag festgelegt sind. Der Verwalter wird auf maximal 5 Jahre bestellt. Er kann gemäß Verwaltervertrag durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümer abberufen werden. Die Abberufung des Verwalters ist meistens jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

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