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Hausverwalter

Kurz erklärt

Hausverwalter ist der Oberbegriff für jemanden, der eine Immobilie im Auftrag des Eigentümers betreut.

Dahinter stehen zwei rechtlich verschiedene Tätigkeiten, die regelmäßig verwechselt werden:

WEG-Verwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft gesetzlich geregelt (§ 26 WEG), siehe Verwalter
Mietverwaltung verwaltet Mietverhältnisse für einen einzelnen Eigentümer freier Dienstvertrag, Umfang frei vereinbar

Die WEG-Verwaltung ist stark reglementiert (Abberufbarkeit, Zertifizierungsanspruch, gesetzliche Aufgaben); die Mietverwaltung ist es nicht — hier bestimmt allein der Vertrag, was der Verwalter tut: Mieten einziehen, Nebenkosten abrechnen, Handwerker beauftragen, Neuvermietung.

„Hausverwalter“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung — jeder darf sich so nennen. Wer aber gewerbsmäßig fremde Immobilien oder WEG verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO und muss sich regelmäßig weiterbilden (§ 34c Abs. 2a). Für WEG kommt der Zertifizierungsanspruch der Eigentümer hinzu.

Für Eigentümer: Prüfen Sie vor der Beauftragung die Gewerbeerlaubnis, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und — bei WEG — die Zertifizierung. Verlangen Sie einen schriftlichen Vertrag mit klarem Leistungskatalog. Die günstigste Verwaltung ist selten die billigste; schlechte Verwaltung kostet über Fehler mehr, als sie an Honorar spart.

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