Jahresabrechnung
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Jahresabrechnung
In der Wohnungswirtschaft beinhaltet die Jahresabrechnung die regelmäßig wiederkehrende Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben, die bei der Benutzung einer Wohnung entstehen. Die Jahresabrechnung erfolgt nach bestimmten Regeln und ist vom Hausverwalter aufzustellen. Die Jahresabrechnung ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf “Weiter” um die passenden Begriffe anzuzeigen.