Einbaumöbel
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Einbaumöbel
Darunter versteht man üblicherweise Einbauküchen, Schränke oder Regale, die in einer Wohnung fest eingefügt sind und mitvermietet oder mitverkauft werden, sofern sie vom Eigentümer der Wohnung eingerichtet wurden. Sofern ein Einbaumöbel vom bisherigen Mieter in die Wohnung eingebaut wurde und dem Nachmieter überlassen werden soll, ist dafür zu klären, ob der Vermieter mit dem Verbleib der Einbaumöbel in der Wohnung einverstanden ist und ob der Nachmieter für das Einbaumöbelstück eine Ablöse an den Vormieter entrichten soll. Einigen sich Vormieter und Mieter auf eine Ablöse, geht das eingebaute Möbelstück in den Besitz des Nachmieters über.
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