Teilungserklärung

Um Eigentümer an einer Wohnung werden zu können, ist es eine Voraussetzung, dass festgelegt wird, welches Teileigentum zu der Wohnung gehören soll und in welchem Verhältnis die Wohnungseigentümer untereinander stehen. Es muss eine Eigentümergemeinschaft begründet werden. Die Teilungserklärung schreibt das Verhältnis der Eigentümer untereinander in Form von Miteigentumsanteilen fest und regelt, was zum Teileigentum und was zum Gemeinschaftseigentum zählt. Daneben kann die Teilungserklärung auch Regelungen beinhalten, wie das Eigentum genutzt werden darf, mit welchem Schlüssel die Betriebskosten aufzuteilen sind und ob z.B. eine Wohnung auch für ein stilles Gewerbe genutzt werden darf. Die Teilungserklärung ist für die Eigentümer bindend und muss von einem Notar beurkundet sein.

Weiterführende Infos: Teilungserklärung – was Wohnungskäufer wissen sollten

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