Grundpfandrecht
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Grundpfandrecht
Damit ein Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dienen kann, muß für das Grundstück ein Grundpfandrecht bestellt werden. Ein Grundpfandrecht kann eine Grundschuld, eine Hypothek oder eine Rentenschuld sein und muss im Grundbuch in Abteilung III eingetragen werden.
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