Reinvestitionsrücklage mit Immobilien auflösen

6b Rücklage mit Immobilien auflösen – Vorteile und Nachteile kennen und richtig handeln

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine „6b Rücklage“ oder auch „Reinvestitionsrücklage“ zur Vermeidung von Steuerzahlungen auflösen können und welche Immobilien dafür grundsätzlich geeignet sind

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Reinvestitionsrücklage mit Immobilien auflösen

Klären Sie die Grundlagen am besten mit einem Steuerberater Ihres Vertrauens

Sie haben landwirtschaftliche Flächen, Grundstücke oder Gebäude gewinnbringend verkauft.

Auf den Veräußerungsgewinn müssten Sie nun eine Steuerzahlung leisten, die auf circa 50% Ihres Gewinns berechnet wird. Diese Steuerzahlung können Sie vermeiden, wenn Sie eine Reinvestition nach §6b EStG durchführen.

Nach §6b Einkommenssteuergesetz können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter stille Reserven übertragen werden. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6b.html)
Das kann auch durch den Kauf von Immobilien als Kapitalanlage erfolgen.

Die Höhe der stillen Reserven und die Fristen, die hierzu einzuhalten sind, sollte jeder Steuerpflichtige mit einem Steuerberater seines Vertrauens klären. Häufig wird in diesem Zusammenhang auch von einem 6b Zwang gesprochen. Denn um in den Genuss der Steuervergünstigung zu kommen, hat der Gesetzgeber Auflagen erteilt. So muss die Reinvestitionsrücklage nach aktueller Gesetzgebung innerhalb von maximal 4 Jahren aufgelöst werden. Daher ist es ratsam für Investoren, wenn sie ihre steuerlichen Handlungsspielräume möglichst zeitnah klären.

Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung für Reinvestitionsrücklagen dar und kann sie auch nicht ersetzen.

Weiterführende Infos zur steuerlichen Konzeption einer Reinvestitionsrücklage finden Sie z.B. online bei Haufe. Sowie Fallbeispiele rund um Reinvestitionsrücklagen mit Gestaltungshinweisen beim IWW Institut.

Grundsätzliche Überlegungen bei der steueroptimierenden Auflösung einer 6b Rücklage mit Immobilien

Eine Immobilie ist ein langlebiges Wirtschaftsgut und sollte mit dem Zweck einer langfristigen Haltedauer erworben werden. Da 6b-Rücklagen häufig am Ende eines Berufslebens oder im Zuge einer betrieblichen Neuorientierung entstehen, sollte bei der Auswahl der Immobilie darauf geachtet werden, dass Konzept, Standort und Bausubstanz des anzuschaffenden Objekts den zukünftigen Zielen dieser Neuorientierung oder einer geplanten Vermögensnachfolge Rechnung tragen.

Sofern es darum geht, Kapital möglichst effizient, sicher und gleichzeitig ertragreich zu investieren, sollte der Fokus bei einer Immobilieninvestition auf die Zukunftsmärkte gelegt werden. Denn unabhängig davon, ob der Lebensabend des Unternehmers abgesichert werden soll, oder ob das Vermögen für zukünftige Generationen und Projekte wertstabil angelegt werden soll, versprechen längerfristig nur nachhaltige Immobilienmärkte die erforderliche Sicherheit.

Zwei starke Megatrends, wie sie vom Zukunftsinstitut identifiziert wurden, werden sich unmittelbar auf die Entwicklung des Immobilienmarktes in Deutschland auswirken.

Megatrends: Silver Society und Urbanisierung

Der Megatrend Silver Society wird den deutschen Immobilienmarkt besonders stark beeinflussen. Hier wächst der Bedarf an seniorengerechten Wohnformen für die kommenden Jahrzehnte stark an. Gleichzeitig gilt die Gruppe der „Silver Ager“ als besonders verlässlich und solide, sowohl als Mieter, als auch als Käufer von Immobilien.

Obwohl schon längst als Wachstumsmarkt identifiziert, ist das Angebot an seniorengerechten Immobilien in Deutschland eher überschaubar. Aktuell konzentriert sich das Angebot auf drei Bereiche:

  • Pflegeimmobilien: Staatlich ist der Bau von Seniorenpflegezentren durch die Heimmindestbauverordnung geregelt und behördlich durch die Heimaufsicht überwacht. Pflegeimmobilien gelten als stabile und langfristig sichere Immobilien, da sie jahrzehntelang fest vermietet sind. Anleger können sich durch den Kauf von Pflegeappartements an Seniorenresidenzen beteiligen.
  • Tagespflegeeinrichtungen: Menschen mit Pflegebedarf, die jedoch nicht stationär betreut werden wollen oder müssen, finden zunehmend Aufnahme in Tagespflegeeinrichtungen. Diese größeren Gewerbeeinheiten befinden sich häufig in räumlicher Nähe zu einem Pflegeheim oder sind darin im Erdgeschoss untergebracht. Auch für sie bestehen langfristige Pachtverträge, weshalb sie als verwaltungsarmes Investment einzustufen sind.
  • Betreutes Wohnen: Nicht staatlich geregelt, dabei werden Wohnungen mit einem nicht-pflegerischen Betreuungsangebot angeboten. Das Betreuungsangebot ist auf Alltagserleichterungen und Begleitdiensten ausgelegt und wird über eine Pauschale mit der Miete abgerechnet. Sofern hier Betreiber ein markterprobtes Konzept an einem soliden Standort anbieten, kann dies durchaus für Investoren mit 6b-Zwang geeignet sein.

Weiterführende Informationen zu Seniorenimmobilien speziell für Kapitalanleger finden Sie hier:
/wohnen/pflegeimmobilien/

Aktuelle deutschlandweite Angebote zu Seniorenimmobilien finden Sie hier:

Der Megatrend Urbanisierung wird dazu führen, dass Städte die Staaten von morgen sind. Städte wachsen zu Metropolen heran und es entstehen Schwarmstädte, die eine überregionale Anziehungskraft entfalten und die stark wachsen werden.

Für Sie als Investor kann daraus abgeleitet werden, dass es sinnvoll und langfristig ertragssicher sein kann, in potentiellen Metropolen und Schwarmstädten Immobilien zu erwerben, auch wenn diese aktuell bereits einen Preisanstieg erlebt haben. Betrachtet man Städte wie München, Berlin, aber auch Dresden im internationalen Vergleich, so sind diese Städte immer noch international vergleichsweise günstig bewertet. Da sich auch die Mobilität verändern wird, sind die Lagen in der Nähe von öffentlichem Nahverkehr und Verkehrsachsen für zukünftige Wertentwicklungspotentiale hier besonders attraktiv.

Weiterführende Informationen:

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