WohnungslexikonM › Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Kurz erklärt

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags die Bonität und Zuverlässigkeit eines Interessenten einschätzt.

Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags die Bonität und Zuverlässigkeit eines Interessenten einschätzt. Sie gehört in Ballungsräumen praktisch zu jeder Bewerbung um eine Wohnung.

Was gefragt werden darf

Zulässig sind Fragen, die für das Mietverhältnis Bedeutung haben:

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum
  • Beruf und Arbeitgeber, Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Nettoeinkommen des Haushalts
  • Zahl der einziehenden Personen
  • bestehende Mietschulden, laufende Privatinsolvenz, eidesstattliche Versicherung

Was nicht gefragt werden darf

Unzulässig sind Fragen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Darauf muss nicht wahrheitsgemäß geantwortet werden – eine Falschangabe bleibt hier folgenlos:

  • Kinderwunsch oder Schwangerschaft
  • Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • ethnische Herkunft und sexuelle Orientierung
  • Vorstrafen ohne Bezug zum Wohnen
  • Musikinstrumente oder Hobbys (Ausnahme: konkrete Lärmrelevanz)

Wichtig: Bei zulässigen Fragen muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Eine bewusste Falschangabe – etwa zum Einkommen – kann den Vermieter zur Anfechtung oder fristlosen Kündigung berechtigen.

Formular, Vorlage oder PDF?

In der Praxis kommt die Selbstauskunft als standardisiertes Formular – meist als PDF zum Ausfüllen oder als Vordruck von Mieter- und Vermietervereinen. Der Datenträger ändert nichts an der Rechtslage: Entscheidend ist welche Fragen gestellt werden, nicht in welchem Format.

Datenschutz: Der Vermieter darf die Daten nur für die Auswahlentscheidung nutzen. Unterlagen abgelehnter Bewerber sind zu löschen – Kopien von Ausweisen oder Gehaltsabrechnungen darf er in der Regel gar nicht erst behalten.

Siehe auch: Bonität, Mietsicherheit, Bürgschaft

Nach oben scrollen