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Mietpreisspiegel

Kurz erklärt

Mietpreisspiegel ist ein anderes Wort für den Mietspiegel — die Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten einer Stadt oder Region.

Mietpreisspiegel ist ein anderes Wort für den Mietspiegel — die Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten einer Stadt oder Region. Der gesetzlich verankerte Begriff (§§ 558c, 558d BGB) lautet Mietspiegel; „Mietpreisspiegel“ wird umgangssprachlich gleichbedeutend verwendet.

Für die Aussagekraft kommt es darauf an, wie viele Wohnungen erfasst wurden und über welchen Zeitraum. Ausgewertet wird nach vergleichbaren Größen, Baualtersklassen, Lagen und Ausstattungsmerkmalen. Erhoben werden Mietspiegel im Auftrag der Gemeinden.

Entscheidend ist die Unterscheidung:

  • Ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB) ist nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und hat vor Gericht Vermutungswirkung.
  • Ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) ist nur ein Anhaltspunkt.

Seit dem Mietspiegelreformgesetz von 2022 müssen Gemeinden über 50.000 Einwohner einen Mietspiegel führen. Die vollständige Erklärung mit allen Fristen steht unter Mietspiegel.

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