Abnahme

Ist eine Bauleistung erbracht, kann der Bauunternehmer oder Auftragnehmer vom Auftraggeber die sogenannte Abnahme der Bauleistung verlangen. Die Abnahme dient dem Zweck, festzustellen, ob die vereinbarte Bauleistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Bei der Abnahme wird die Bauleistung vom Auftraggeber begutachtet und etwaige Mängel werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Abnahme steht sowohl im Interesse des Bauherrn, als auch der Baufirma, welche die Bauleistung erbracht hat. Denn nach erfolgter Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen, die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung wird fällig und die Rechte und Pflichten am Bauwerk, bzw. die Gefahren des Untergangs gehen auf den Auftraggeber über.

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